Finanzinnovation

Finanzinnovation ist die Sammelbezeichnung des deutschen Fiskus für Wertpapiere, die steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umwandeln sollen.

Ein (börsengehandeltes) Wertpapier gilt dann als Finanzinnovation, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Es hat einen variablen Zinssatz (Ratierlicher Zinssatz, Floater, Caps, Floors, Collared Bonds, Inflation Linked Bonds o.ä.). Der Abschlag (Disagio) bei Erstausgabe überschreitet die gesetzlich festgelegte Bandbreite. Auch Garantiezertifikate gelten als Finanzinnovation

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