Kapitalherabsetzung

Eine Verminderung des Eigenkapitals wird als Kapitalherabsetzung bezeichnet. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann das Stammkapital verringert werden bei Kapitalgesellschaften. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlußes mit Dreiviertelmehrheit und kann die folgenden Formen haben:

  • ordentliche Kapitalherabsetzung durch Teilliquidation,
  • vereinfachte Kapitalherabsetzung ,
  • Kapitalherabsetzung durch Einzug von Aktien.


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