Kursfestsetzung

Die Kursfestsetzung der zum amtlichen Handel freigegebenen Wertpapiere erfolgt während der Börsenzeit durch sogenannte Kursmakler und wird im Kursblatt der Börse bzw. auch in der Tagespresse veröffentlicht. Festgesetzt wird der Kurs handelstäglich durch die Börsenmakler unter Mitwirkung des Börsenvorstandes.

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