Vertretbare Wertpapiere

Um vertretbare Wertpapiere handelt es sich, wenn dieselben untereinander ausgetauscht werden können, ohne dass hierbei dem Gläubiger geschädigt wird. Es muß sich um Aktien gleichen Wertes und gleicher Art handeln; vertretbare Wertpapiere sind Inhaberpapiere oder auch Namensaktien (mit Blankoindossament).

Weitere Begriffe

Begriffsliste "V"

Navigationshilfe

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z