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18.11.19 10:30
GOLFINO Nachrang-Anleihe: Investoren-Gespräche scheitern - GOLFINO stellt Insolvenzantrag

Brechen (www.anleihencheck.de) - Die GOLFINO AG hat am 15. November 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beantragt, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Das habe der Golfbekleidungs-Hersteller aus Glinde in Schleswig-Holstein am 15.11. in einem kurzen Statement via Ad hoc-Meldung mitgeteilt. Das betreffe die Anleger der GOLFINO Nachrang-Anleihe 2016/23. Die Gesellschaft sei zahlungsunfähig. Der Geschäftsbetrieb sei nicht eingestellt.

ANLEIHE CHECK: Die im November 2016 emittierte nachrangige Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A2BPVE8 / WKN A2BPVE) der GOLFINO AG sei mit einem Zinskupon von 8,00% p.a. (Zinstermin jährlich am 18.11.) ausgestattet und habe eine Laufzeit bis 18.11.2023. Im Rahmen der Anleiheemission seien 4,0 Millionen Euro platziert worden.

Investorenprozess scheitert

Nachdem im Geschäftsjahr 2017/18 (01.10. bis 30.09.) erst zum zweiten Mal in der 33-jährigen Firmengeschichte ein Verlust habe erlitten werden müssen, habe das Unternehmen mit einer spezialisierten Restrukturierungsberatung ein umfassendes Turnaround-Konzept erarbeitet, dass sich in der Umsetzung befinde. Zur Kapitalgenerierung sei ein Investorenprozess eingeleitet worden, der bis 15.11. noch nicht erfolgreich habe abgeschlossen werden können. Die Banken der Gesellschaft hätten nunmehr entschieden, die Prozesse auf der bisherigen Basis nicht mehr zu unterstützen. Der Gang zum Insolvenzgericht sei laut Unternehmen daher unausweichlich gewesen.

Finanzkennzahlen

GOLFINO sei europäischer Marktführer in der Golfbekleidung. Die GOLFINO Gruppe weise in den Geschäftsjahren von 2013/14 bis 2016/17 ein konstantes Umsatzniveau in Höhe von rund EUR 36 Mio. mit EBIT-Renditen von über 5%. Operative Krisenauslöser seien Umsatz- und Rohertragsrückgänge aus Einmaleffekten gewesen. Außerdem hätten nicht operative Einmaleffekte das Geschäft belastet.

Die aktuelle Geschäftsentwicklung der letzten zwei Monate zeige im E-Commerce überproportionale Steigerungen zum Geschäftsplan, wobei sich der Einzelhandel in den eigenen Stores und Outlets weitgehend plangemäß entwickle. Der Bereich Wholesale hingegen entwickle sich weiterhin unter Plan und folge damit dem Markt. Die Kosten und Liquiditätssteuerung der Gesellschaft seien dank eines stringenten Sparprogramms im Geschäftsplan. Die Gesellschaft habe nach der vorläufigen Auswertung im Geschäftsjahr 2018/2019 Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 31 Mio. erzielt.

Neben dem Eigenkapital, einer Anleihe in Höhe von 4 Mio. EUR und stillen Beteiligungen von 2,5 Mio. EUR sei das Unternehmen im Wesentlichen durch einen Konsortialkredit von fünf Kreditinstituten finanziert worden. Nach Auslaufen des Kredits hätten sich die Banken zunächst bereit erklärt, die Gesellschaft weiter zu begleiten, unter den wesentlichen Voraussetzungen einer gutachterlichen positiven Fortbestehensprognose und eines erfolgreichen Prozesses zur Kapitalgenerierung. Die negative Entscheidung der Banken stehe unter dem Eindruck der Prognose eines weiteren Verlusts im Geschäftsjahr 2018/19 und der schwierigen Entwicklung der Branche.

Fortführung der Geschäfte?

Der Vorstand des Unternehmens sehe nach eigenen Angaben gute Chancen für ein Fortführung der Geschäfte. Die Marke GOLFINO habe international einen guten Ruf, eine hervorragende Produktqualität und zeichne sich seit Jahren durch einen immer wieder aufgefrischten Stil sportlicher Eleganz aus. Der E Commerce wachse auf der Grundlage eines Relaunchs im letzten Jahr weit über der durchschnittlichen Marktentwicklung.

Zum Konzern würden neben der Mutter GOLFINO AG noch fünf 100%ige Tochtergesellschaften gehören. Bei der AG seien 208 Mitarbeiter angestellt, bei den Tochtergesellschaften weitere 60.

Hinweis: Fragen bitte per E Mail an den Vorstand info@wentorf.com.

INFO: Die 1986 gegründete inhabergeführte GOLFINO AG entwerfe, produziere und vertreibe Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, insbesondere für den Golfsport.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 15.11.2019) (18.11.2019/alc/n/a)


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