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11.12.19 11:00
Hörmann Industries GmbH: Mittelbare Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Hörmann Industries GmbH hat heute überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG (ISIN DE000A1K0300 / WKN A1K030) heute die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragen wird, so die Hörmann Industries GmbH in der aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Meldung:

Die Hörmann Industries GmbH (Unternehmensanleihe, ISIN DE000A2AAZG8 / WKN A2AAZG) ist über ihre Tochtergesellschaft Funkwerk AG (ISIN DE0005753149 / WKN 575314), an der Hörmann als Hauptaktionär mit 78,0% beteiligt ist, mit 15,36% mittelbar in der euromicron AG investiert. Die Hörmann Industries GmbH rechnet als Folge mit einer außerordentlichen Abschreibung der Finanzbeteiligung, die das Finanzergebnis und den Jahresüberschuss 2019 belasten wird.

Das operative Geschäft der Hörmann Industries GmbH wird nicht beeinflusst, die Prognose für 2019 vom 15. November 2019 hinsichtlich Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat weiterhin Bestand. (11.12.2019/alc/n/a)


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