Logo
NEWS - Allgemein
www.anleihencheck.de
21.02.20 11:15
SeniVita Social Estate präsentiert Details zur geplanten Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020 - Anleihenews

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG (SSE AG), Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, fordert die Inhaber der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A13SHL2 / WKN A13SHL) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum 7. März 2020 ab 0:00 Uhr (MEZ) bis 10. März 2020 um 24:00 Uhr (MEZ) auf, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:

Beschlussgegenstand ist die Modifikation der am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fälligen Wandelanleihe, um die Finanzierung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften sicherzustellen und eine grundlegende Transformation der SeniVita-Gruppe hin zu profitablem Wachstum zu ermöglichen.

Dazu soll die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 verlängert werden. Der am 31. Januar 2020 abgelaufene Wandlungszeitraum wird nicht angepasst, d.h. die Anleihe besteht zukünftig ohne Wandlungsrecht fort. Der Zinssatz von derzeit 6,5% p.a. wird auf 8,5% p.a. erhöht. Dabei wird nach einem jährlichen Stufenplan nur ein Teil des Zinses ausgezahlt, um die Liquiditätsbelastung an die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft während der Transformation anzupassen. Der nicht ausgezahlte Zinsanteil wird am Ende der Laufzeit als einmalige Zusatzzahlung geleistet. Je nach Liquiditätsentwicklung hat die Gesellschaft jedoch auch bei vorhergehenden Zinsterminen die Möglichkeit, diese Zusatz-Zinszahlungen vorab zu leisten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Besicherung der Anleihe auf Grundpfandrechte an Immobilien zu beschränken und Barbestände der SSE AG künftig von der Besicherung auszunehmen. Ferner stehen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger, erweiterte Reporting-Pflichten der Gesellschaft sowie die Einräumung des Rechts der SSE AG, die Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen, zur Abstimmung.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlicht. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen. (21.02.2020/alc/n/a)


© 1998 - 2026, anleihencheck.de