Brechen (www.anleihencheck.de) - Anleihegläubiger stimmen für Änderungen der Wandelanleihe 2015/20 (ISIN DE000A13SHL2 / WKN A13SHL) der SeniVita Social Estate AG (SSE), berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Bei der vom 4. bis 7. April 2020 laufenden Abstimmung ohne Versammlung über Veränderungen bei den Bedingungen der SSE-Wandelanleihe 2015/20 sei die Beschlussfähigkeit (über 50% des ausstehenden Anleihevolumens) und die erforderlichen Zustimmungsmehrheiten (75%) für die Vorschläge der Gesellschaft bereits erreicht worden.
Die Beschlussvorschläge würden vorsehen, die Laufzeit der am 12. Mai 2002 zur Rückzahlung fälligen Anleihe um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern. Als Ausgleich werde der Zinssatz der Anleihe von derzeit 6,50% p.a. auf 8,50% p.a. im Verlängerungszeitraum erhöht. Die Anleihe bestehe dabei zukünftig ohne Wandlungsrecht fort. Die Modifikation der Anleihebedingungen sei Voraussetzung, um die Finanzierung der SeniVita-Gruppe langfristig zu sichern.
Hinweis: Die für den 7. April 2020 in Bayreuth geplante Gläubigerversammlung der SSE AG werde dennoch stattfinden. Gläubiger hätten die Möglichkeit, die Gläubigerversammlung online zu verfolgen. Die Gesellschaft werde nach Ablauf der Abstimmungsfrist die endgültigen Ergebnisse mitteilen und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlichen. (News vom 07.04.2020)
Den kompletten Beitrag finden Sie hier (08.04.2020/alc/n/a)
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