Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die SANHA GmbH & Co. KG, einer der führenden Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), gibt bekannt, dass in der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der SANHA Unternehmensanleihe 2013/2023 (ISIN DE000A1TNA70 / WKN A1TNA7) gemäß § 18 SchVG weniger als 50% des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt haben. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung der SANHA GmbH & Co. KG:
Damit lag, wie bei Gläubigerversammlungen häufig der Fall, für die erste Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor. Die erwartet hohe Zustimmung der Anleiheinvestoren zu dem von der One Square Advisory Services GmbH entwickelten und mit der Gesellschaft abgestimmten Anpassungskonzept hat sich bestätigt.
Da die erste Abstimmung ohne Versammlung die Beschlussfähigkeit nicht erreicht hat, wird in Kürze eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen. Diese wird voraussichtlich am 25. Mai 2020 stattfinden. Hier ist ein verringertes Quorum von 25% des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Die Einladung mit allen Details wird rechtzeitig Anfang Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die entsprechenden Formulare werden wie gewohnt auf der SANHA-Website veröffentlicht.
Bernd Kaimer, geschäftsführender Gesellschafter des Familienunternehmens: "Die hohe Zustimmungsquote für das Anpassungskonzept bestätigt den bisherigen Eindruck, dass unsere Anleihegläubiger vielfach Verständnis für die geplanten Maßnahmen zur Sicherung der mittelfristigen Liquidität aufgrund der Corona-Krise haben. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern der Abstimmung ohne Versammlung und möchten Sie gleichzeitig dazu aufrufen, auch in der bevorstehenden zweiten Gläubigerversammlung Ihre Stimme abzugeben." (Pressemitteilung vom 27.04.2020) (28.04.2020/alc/n/a)
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