Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Ekosem-Agrar AG, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe Ekoniva, gibt bekannt, dass die Beschlüsse der beiden Anleihegläubigerversammlungen vom 30. und 31. Mai 2022 vollzogen sind, so die Ekosem-Agrar AG in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:
Die Wertpapiersammelbank Clearstream Banking AG hat bestätigt, dass die Bedingungen der ESA-Anleihen 2019/2029 (ISIN DE000A2YNR08 / WKN A2YNR0) und 2012/2027 (ISIN DE000A1R0RZ5 / WKN A1R0RZ) entsprechend der gefassten Beschlüsse geändert wurden. Die Umstellung der Informationen auf den Börsen- und Bankenseiten wird erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch nehmen. Die Änderungen der Anleihebedingungen waren von den Anleihegläubigern mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Die bereits im Mai gefassten Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlungen konnten erst jetzt vollzogen werden, da eine Anleihegläubigerin eine Anfechtungsklage erhoben hatte. Hier erließ das OLG Karlsruhe allerdings einen Freigabebeschluss und stellte fest, dass die Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse vom 31. Mai 2022 offensichtlich unbegründet ist und somit der Vollziehung der Beschlüsse nicht entgegensteht.
Die geänderten Anleihebedingungen sind auf der Website des Unternehmens unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/anleihe-2012-22/ (ESA-Anleihe 2012/2027) und https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/anleihe-2019-24/ (ESA-Anleihe 2019/2029) abrufbar. (01.12.2022/alc/n/a)
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