Brechen (www.anleihencheck.de) - Schlote muss in die Verlängerung - die geplante Restrukturierung der Anleihe 2019/24 (ISIN DE000A2YN256 / WKN A2YN25) der Schlote Holding GmbH kann noch nicht vorgenommen werden, da eine erste Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger mit einer Teilnahmequote von lediglich 14,22% nicht beschlussfähig war (benötigtes Quorum von mind. 50%), berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Schlote lade daher die Inhaber ihrer 6,75%-Anleihe zur Teilnahme an einer 2. Anleihegläubigerversammlung (AGV) ein, die voraussichtlich Mitte März 2024 in Harsum in Form einer Präsenzversammlung stattfinden solle. Für die 2. AGV werde ein Quorum von 25% benötigt, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können.
So sollte etwa der Gesamtnennbetrag der Anleihe um 50% auf 12,5 Mio. Euro reduziert werden, die Laufzeit um neun Jahre bis 2033 verlängert und der Zinskupon auf 0% reduziert werden. Die SdK habe ihrerseits daraufhin bereits mitgeteilt, dass ein solches Restrukturierungskonzept nicht zustimmungsfähig sei.
INFO: Die Einladung zur 2. AGV werde rechtzeitig vorher im Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung veröffentlicht.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 13.02.2024) (16.02.2024/alc/n/a)
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