Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die HPI AG (ISIN DE000A0JCY37 / WKN A0JCY3) hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der "Vertreter der Anleihegläubiger"), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN ) bis zum 24. Juni 2024 unter der Voraussetzung der Zahlung aufgelaufener Stückzinsen erhalten. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:
Zuvor hatte der Vertreter der Anleihegläubiger der beantragten Stundung nach einer ersten Stundung bis zum 15. Mai 2024 einer weiteren Stundung der fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 zugestimmt.
Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft ermöglichen, dem Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollte es die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 der Gesellschaft ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abschließende Gespräche über eine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft zu führen.
Nachdem mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger keine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft erzielt werden konnte, wird die die Gesellschaft nun unverzüglich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen und bis zum 24. Juni 2024 über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abstimmen lassen. (Pressemitteilung vom 24.05.2024) (27.05.2024/alc/n/a)
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