Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die HPI AG (die "Gesellschaft") bittet alle Anleihegläubiger ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die "HPI-Anleihe"; ISIN DE000A1MA6Z2/ WKN A1MA6Z) zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG), um über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abzustimmen, so das Unternehmen in der aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Meldung:
Da die Gesellschaft mangels Umsatzerlösen künftig nicht mehr in der Lage ist, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, soll zur Abwendung einer drohenden Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit ein Mehrheitsbeschluss über die Umwandlung der Schuldverschreibungen in Geschäftsanteile gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG gefasst werden. Der Mehrheitsbeschluss ist, sofern er mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 SchVG für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird voraussichtlich am 11. Juli 2024 im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.
HPI AG
Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com (Ad hoc-Mitteilung vom 10.07.2024) (11.07.2024/alc/n/a)
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