Brechen (www.anleihencheck.de) - Gegenantrag der SdK - die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. fordert Anpassungen bzgl. der geplanten Prolongation der Anleihe 2020/25 der Veganz Group AG (ISIN DE000A254NF5 / WKN A254NF), berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Veganz habe eine Laufzeit-Verlängerung ihrer Anleihe 2020/25 um fünf Jahre bis zum 24. Februar 2030 zu unveränderten Konditionen vorgesehen. Die SdK fordere die Emittentin aber auf, ab 2026 Teilrückzahlungen der Anleihe in Höhe von jährlich 5% des ausstehenden Nominalvolumens zu leisten. Zudem solle die Verzinsung im Verlängerungszeitraum in Abhängigkeit der Marktkapitalisierung der Veganz Group AG erfolgen. Im Rahmen des Gegenantrages würden von der SdK darüber hinaus noch weitere Änderungen gefordert. Das ausstehende Volumen der 7,50%-Veganz-Anleihe liege derzeit bei 9,853 Mio. Euro.
Die Stimmabgabe bzgl. der geplanten Prolongation der Veganz-Anleihe 2020/25 finde gegenwärtig in einer Abstimmung ohne Versammlung (1. AGV) im Abstimmungszeitraum von 00:00 Uhr am 19. November 2024 bis 24:00 Uhr am 21. November 2024 statt. (News vom 19.11.2024)
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (20.11.2024/alc/n/a)
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