Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Ad hoc-Mitteilung der Epigenomics AG vom 23.04.2025:
Die Epigenomics AG (ISIN DE000A37FT41/ WKN A37FT4; FSE: ECX) hatte am 21. Januar 2025 ihr vorläufiges Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2024 (01. Januar bis 31. Dezember 2024) mit einem voraussichtlichen Fehlbetrag (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von 1,0 Mio. EUR sowie mit frei verfügbaren liquiden Mitteln (bestehend aus Kassen- und Bankbeständen) in Höhe von 0,9 Mio. EUR per 31. Dezember 2024 bekannt gegeben.
Aufgrund der anhaltenden, aber noch nicht zum Abschluss gekommenen Finanzierungsbemühungen von New Day Diagnostics LLC, USA, (NDD), sowie der aktuellen Änderungen im US-amerikanischen Gesundheitswesen durch die Trump-Administration, die sich negativ auf Biotech-Investitionen ausgewirkt haben, hat sich der Vorstand heute aus Vorsichtsgründen dazu entschlossen, die Beteiligung an und Forderung gegen NDD auf den Erinnerungswert von 1,- EUR abzuwerten, auch wenn der Vorstand nach wie vor Chancen in der Vermarktung der ehemaligen Produkte der Epigenomics AG durch NDD sieht.
Die nicht liquiditätswirksame Abschreibung der Beteiligung an NDD (2.278 TEUR) sowie Einzelwertberichtigung der Forderung gegenüber NDD (270 TEUR), in Summe somit 2.548 TEUR, führte zur Erhöhung des Jahresfehlbetrags auf 3.352 TEUR. Der Vorstand der Epigenomics AG bewertet das Geschäftsjahr 2024 damit insgesamt als unbefriedigend, nachdem die Prognose eines Jahresfehlbetrags zwischen 0,8 Mio. EUR bis 1,2 Mio. EUR mit dem erzielten Verlust von 3.352 TEUR (GJ 2023 Verlust: 4.464 TEUR) deutlich verfehlt wurde.
Da dieser Sachverhalt nicht liquiditätswirksam ist, konnte die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2024 mit einer frei verfügbaren Liquidität von rund 0,9 Mio. EUR, welche sich aus Kassen- und Bankbeständen zusammensetzte, abschließen.
Das genannte Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 23. April 2025 vorgenommenen Bewertung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2024. Die Erstellung des Jahresabschlusses 2024 befindet sich in den finalen Zügen. Die in dieser Mitteilung genannten Zahlen stehen aber weiterhin unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. (23.04.2025/alc/n/a)
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