Westerburg (www.anleihencheck.de) - IVG Immobilien meldete in einer Ad hoc-Mitteilung die wichtigsten Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts.
Das bestehende Grundkapital soll 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen Grundkapitals gesenkt werden. Im Rahmen dessen werden der SynLoan I, der LBBW-Kredit sowie die Wandelanleihe (ISIN DE000A0LNA87 / WKN A0LNA8) jeweils mit ihrem vollständigen Gesamtnominalbetrag im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden. Aufgrund dessen werden sich diese beide Gläubigergruppen am Grundkapital von 80% (SynLoan I/LBBW-Kredit) zu 20% (Wandelanleihe) relativ beteiligen.
Die Gläubiger des SynLoan I haben der Gesellschaft eine Brückenfinanzierung von etwa EUR 140 Mio. zugesagt. Dies soll zur Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs dienen. Es wurde auch ein Hinausschieben der Fälligkeit der Rückzahlungsansprüche aus dem LBBW-Kredit angekündigt.
Die Vertreter der Gläubiger der Wandelanleihe haben auch angekündigt, dass sie - sollte es erforderlich werden - eine zeitliche Verschiebung des Kündigungsrechts zum 29. März 2014 unterstützen werden. (12.08.2013/alc/n/a)
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