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12.08.13 12:41
IVG Immobilien meldet wichtigste Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts - Klarstellung der Position des LBBW-Kredits

Westerburg (www.anleihencheck.de) - IVG Immobilien meldete in einer Ad hoc-Mitteilung die wichtigsten Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts.

Das bestehende Grundkapital soll 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen Grundkapitals gesenkt werden. Im Rahmen dessen werden der SynLoan I, der LBBW-Kredit sowie die Wandelanleihe (ISIN DE000A0LNA87 / WKN A0LNA8) jeweils mit ihrem vollständigen Gesamtnominalbetrag im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden. Aufgrund dessen werden sich diese beide Gläubigergruppen am Grundkapital von 80% (SynLoan I/LBBW-Kredit) zu 20% (Wandelanleihe) relativ beteiligen.

Zudem ist eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten der Alt-Aktionäre und mit Zulassung der Inhaber der Hybridanleihe (ISIN DE000A0JQMH5 / WKN A0JQMH) geplant. Es wird bzw. eine wirtschaftliche vergleichbare, alternative Struktur, vorgesehen, die es den Alt-Aktionären und den Hybridanleihe-Inhabern ermöglicht, in einem noch fest zu legenden Binnenverhältnis zusätzlich bis zu 3% des Grundkapitals nach Sach- und Barkapitalerhöhung zu übernehmen.

Die Gläubiger des SynLoan I haben der Gesellschaft eine Brückenfinanzierung von etwa EUR 140 Mio. zugesagt. Dies soll zur Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs dienen. Es wurde auch ein Hinausschieben der Fälligkeit der Rückzahlungsansprüche aus dem LBBW-Kredit angekündigt.

Die Vertreter der Gläubiger der Wandelanleihe haben auch angekündigt, dass sie - sollte es erforderlich werden - eine zeitliche Verschiebung des Kündigungsrechts zum 29. März 2014 unterstützen werden. (12.08.2013/alc/n/a)


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