Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Wie bereits angekündigt, wird der Bund am 13. Januar 2015 die 0,50% inflationsindexierte Anleihe (ISIN DE0001030559 / WKN 103055) des Bundes von 2014 (2030) im Rahmen eines Tenderverfahrens nochmals aufstocken, so die Deutsche Bundesbank in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Es wird ein Aufstockungsbetrag (einschließlich Marktpflegequote) von 1 Mrd. EUR angestrebt. Das derzeitige Emissionsvolumen beträgt 4 Mrd. EUR.
Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio. EUR oder einem ganzen Vielfachen davon lauten. Kursgebote müssen auf volle 0,01-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses sind möglich. Die vom Bund akzeptierten Kursgebote werden zu dem im Gebot genannten Kurs, Gebote ohne Kursangabe zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Repartierung bleibt vorbehalten.
Auktionsergebnisse für inflationsindexierte Anleihen des Bundes werden in die Rangliste der Bietergruppe Bundesemissionen aufgenommen. Die Gewichtungsfaktoren inflationsindexierter Anleihen des Bundes entsprechen dabei den Gewichtungsfaktoren der laufzeitgleichen nominalverzinslichen Bundeswertpapiere.
Abgabe der Gebote: Dienstag, 13. Januar 2015, 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Frankfurter Zeit
Einbeziehung in den Börsenhandel: Dienstag, 13. Januar 2015
Valutierungstag: Donnerstag, 15. Januar 2015
Anschaffung des Gegenwertes: Im Rahmen der Lieferung-gegen-Zahlungs-Abwicklung in der Nachtverarbeitung der Clearstream Banking AG Frankfurt, beginnend am Vorabend des Valutierungstages.
Ausstattungsmerkmale der aufzustockenden inflationsindexierten Bundesanleihe:
Fälligkeit: 15. April 2030
Zinstermin: 15. April gzj.
Erste Zinszahlung: 15. April 2015 für 370 Tage
Referenzindex: Harmonisierter Verbraucherpreisindex der Euro-Zone (HVPI) ohne Tabak
Basisindex: 116,03500
Index-Verhältniszahl: 1,01044 (am Valutierungstag 15. Januar 2015)
Im Übrigen gelten die Verfahrensregeln für Tender, die Besonderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Auktionen von Bundeswertpapieren über das Bund Bietungs-System (BBS) sowie die Emissionsbedingungen für inflationsindexierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Bundesobligationen. (12.01.2015/alc/n/a)
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