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01.07.16 12:47
Dr. Greger & Collegen: KTG Agrar SE in Schieflage - Kündigungsmöglichkeit für Anleiheinhaber

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Da das Unternehmen vor "aktuellen herausfordernden Aufgaben" stehe, hat die KTG Agrar SE (ISIN DE000A0DN1J4 / WKN A0DN1J) den ursprünglich auf den 30.06.2016 angesetzten Hauptversammlungstermin kurzfristig um fast zwei Monate auf den 26.08.2016 verschoben, so Dr. Greger & Collegen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Das Prekäre für Anleihegläubiger des Unternehmens mit der ISIN DE000A1H3VN9 und der WKN A1H3VN mit einer Verzinsung von 7,125% ist dabei, dass die eigentlich zum 06.06.2016 fälligen Zinszahlungen bislang nicht geleistet wurden und das Unternehmen die Zahlung bis spätestens zum ursprünglich angesetzten Hauptversammlungstermin ankündigte. Aktuell bleibt demnach offen, ob und bis wann mit einer Zahlung der Zinsen gerechnet werden kann.

Nicht zuletzt diese Ungewissheit führte in der jüngeren Vergangenheit zu drastischen Kursverlusten der Anleihe. Weiterer Grund hierfür dürfte auch die intransparente Unternehmenskommunikation gegenüber den Aktionären und Anleiheinhabern sein. Nach Unternehmensangaben werde aktuell an einem Zukunftskonzept gearbeitet. Weshalb dieses Zukunftskonzept nicht bis zur ursprünglich angesetzten Hauptversammlung vom 30.06.2016 ausgearbeitet werden konnte ist aber fraglich. Die Verschiebung wurde lapidar mit dem kurz bevor stehenden Start der wichtigen Erntesaison sowie der damit verbundenen Terminfülle begründet. Eine Hinhaltetaktik?

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, ihre Kündigungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen. Die Anleihebedingungen der KTG Agrar AG lassen eine Kündigung zu, wenn innerhalb von 30 Tagen die Zinszahlung nicht erbracht wurde. Es ist also zeitnahes Handeln gefragt, denn die Zinszahlung hätte bereits am 06.06.2016 erfolgen sollen. Anleihegläubiger, die ihre Anleihen ordnungsgemäß kündigen, haben einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe des vollen Anleihenominals und verbessern ihre Position gegenüber anderen Anleihegläubigern erheblich.

Sollten auch Sie betroffen sein und die sofortige Kündigung in die Wege leiten wollen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine schnelle Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Sofern Sie mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen möchten, verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/ (01.07.2016/alc/n/a)



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