Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Am 06.09.2016 hat das Amtsgericht Nürnberg (Insolvenzgericht) dem Antrag der Wöhrl AG statt gegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, so die Kanzlei Mattil & Kollegen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Böhm bestellt. Im Rahmen des sog. Schutzschirmverfahrens soll das Unternehmen saniert werden. Von der angestrebten Sanierung werden voraussichtlich auch die Anleihegläubiger betroffen sein.
An dem von der Gesellschaft zu erarbeitenden Restrukturierungskonzepts müssen die Anleihegläubiger beteiligt werden.
Die Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv als gemeinsamer Vertreter und verfügt über eine langjährige Expertise im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen (vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei MATTIL die Interessen der Gläubiger, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger).
Die Kanzlei MATTIL vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei Mattil erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07). (07.09.2016/alc/n/a)
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