Brechen (www.anleihencheck.de) - Die Rudolf Wöhrl AG meldet sich zu Wort, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Das unter dem Schutzschirm stehende Mode-Unternehmen fordere die Inhaber der Wöhrl-Anleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf. Einziger Zweck der Abstimmung sei die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger. Das habe das Unternehmen am 18.10. mitgeteilt, ohne sich jedoch weiter zum derzeitigen Stand der Sanierung zu äußern.
Gemeinsamer Vertreter
Die Rudolf Wöhrl AG möchte nach eigenen Angaben sicherstellen, dass alle Anleihegläubiger im laufenden Restrukturierungsprozess in angemessener Weise repräsentiert würden, und schlage daher die Wahl eines gemeinsamen Vertreters vor. Dieser solle die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und entsprechend bei der Entwicklung des finalen Sanierungskonzeptes einbringen. Unter der Berücksichtigung von Anregungen einzelner Anleihegläubiger schlage Wöhrl Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg zur Wahl zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger vor.
Abstimmung ohne Versammlung Anfang November
Die Anleihegläubiger könnten ihre Stimme gemäß den in der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung aufgeführten Formalien in der Zeit vom Mittwoch, 2. November 2016, bis Freitag, 4. November 2016, abgeben. Versammlungsleiter sei der Notar Dr. Jochen N. Schlotter aus Frankfurt am Main.
ANLEIHE CHECK: Die Wöhrl-Anleihe notiere aktuell bei 17 Prozent (Stand: 18.10.2016). Die Unternehmensanleihe 2013/18 der Rudolf Wöhrl AG (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA) habe ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und sei mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 6,50 Prozent ausgestattet. Die Anleihe werde am 12. Februar 2018 fällig.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 18.10.2016) (19.10.2016/alc/n/a)
© 1998 - 2026, anleihencheck.de