Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Am 27. September 2016 hat das Amtsgericht Neuruppin dem Antrag der KTG Energie AG (ISIN DE000A0HNG53 / WKN A0HNG5), Emittentin der Anleihe ISIN DE000A1ML257 / WKN A1ML25 (bis zu EUR 50 Mio./7,25%/2012-2018), auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben, so die One Square Advisory Services GmbH in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Es ist davon auszugehen, dass das Gericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger der Unternehmensanleihe der KTG Energie AG nicht vornehmen wird. Die One Square Advisory Services GmbH hält deshalb eine Bündelung der Interessen der Anleihegläubiger für dringend geboten, um ihre Interessen im Eigenverwaltungsverfahren wahrzunehmen und zu schützen.
Die One Square Advisory Services GmbH bittet alle Anleihegläubiger sich bei der One Square Advisory Services GmbH unter KTG-Energie@onesquareadvisors.com zu melden, damit eine solche Vertretung sichergestellt werden kann. (Pressemitteilung vom 21.10.2016) (24.10.2016/alc/n/a)
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