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07.11.16 12:51
Rudolf Wöhrl-Anleihe: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig - Anleihenews

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA) der Rudolf Wöhrl AG, die im Zeitraum vom 02. November 2016, 0:00 Uhr (MESZ) bis 04. November 2016, 24:00 Uhr (MESZ) erfolgte, hat nicht die erforderliche Beteiligung von mindestens 50% der ausstehenden Teilschuldverschreibungen aufgewiesen und war daher nicht beschlussfähig, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Deshalb wird in Kürze die Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung erfolgen, die am 28. November 2016 in Nürnberg stattfinden soll.

In der zweiten Anleihegläubigerversammlung sollen die Anleihegläubiger erneut über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters abstimmen. Die zweite Anleihegläubigerversammlung ist unabhängig von der Anzahl der dort vertretenen Schuldverschreibungen für diesen Tagesordnungspunkt beschlussfähig. Für einen Beschluss bedarf es der einfachen Mehrheit der dort vertretenen Schuldverschreibungen. Die Einladung mit weiteren Informationen zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird voraussichtlich am Donnerstag, den 10. November 2016, im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Rudolf Wöhrl AG (https://www.woehrl.de/anleihe/ Glaeubigerversammlung.html) veröffentlicht. (07.11.2016/alc/n/a)


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