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11.11.16 08:55
Rudolf Wöhrl AG: ACHTUNG FRISTSACHE - zweite Anleihegläubigerversammlung - Anleihenews

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Pressemitteilung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:

ACHTUNG FRISTSACHE: Anmeldung der teilnehmenden Schuldverschreibungsgläubiger ist bis zum 25.11.2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Nachweise der Teilnahme- und Stimmrechtsberechtigung sollten rechtzeitig vor dem Versammlungstermin angefordert werden. Eine Stimmrechtsvertretung zu Ihrer Entlastung ist möglich.

Herr Dr. Jochen N. Schlotter als Abstimmungsleiter der beschlussunfähigen ersten Abstimmung ohne Versammlung hat mit Veröffentlichung vom 10.11.2016 zu einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung der Schuldverschreibungsanleihe 13/18 (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA) am 28.11.2016 als Präsenzversammlung in Nürnberg eingeladen.

Maßgeblicher Tagesordnungspunkt dieses Versammlungstermins ist die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters nach dem SchVG.

Hierbei ist zu beachten: Beschlüsse die dort gefasst werden, haben für alle Gläubiger der Anleiheserie Verbindlichkeit. Eine Ausübung der persönlichen Stimmrechte ist daher zur eigenen Interessenswahrung angeraten.

Betroffene Gläubiger der Rudolf Wöhrl AG sollten deshalb zeitnah tätig werden, um die Wahrung ihrer Stimmrechte sicherzustellen.

Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung zu dem Versammlungstermin bis zum 25. November 2016 (24:00 Uhr) erforderlich. Weiter müssen die Gläubiger ihr Teilnahme- und Stimmrecht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung nebst Sperrvermerk des gehaltenen Anleihebestandes zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nachweisen können. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen frühzeitig bei der depotführenden Bank anzufordern.

Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich ist, an dem Versammlungstermin selbst teilzunehmen oder die hierzu ergehenden Veröffentlichungen im Auge zu behalten, können Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner zur Ausübung ihrer Stimmrechte kostenfrei bevollmächtigen.

Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unterwww.bondcounsel.dein der Rubrik "Downloads" für Sie zur Verwendung hinterlegt.

Zum Hintergrund:

Die Emittentin hatte zunächst zu einer Abstimmung ohne Versammlung (sog. "erste virtuelle Versammlung") Anfang November eingeladen. Diese war jedoch nicht beschlussfähig, da das hierfür erforderliche Teilnahmequorum nicht erreicht werden konnte.

Nun wird den Anleihegläubigern im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung die Möglichkeit eröffnet, über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters abzustimmen. Diese Versammlung ist in jedem Falle beschlussfähig.

Durch die Einsetzung eines Gemeinsamen Vertreters soll bereits frühzeitig im Verfahren die Handlungsfähigkeit der Anleihegläubiger hergestellt werden, um so einen kompetenten Ansprechpartner für sämtliche Verfahrensbeteiligte zu schaffen und die Sanierung der Rudolf Wöhrl AG zu beschleunigen.

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen Vertreters der 6,5% Schuldverschreibungsanleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA) der Rudolf Wöhrl AG. (Pressemitteilung vom 10.11.2016) (11.11.2016/alc/n/a)



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