Logo
NEWS - Allgemein
www.anleihencheck.de
07.04.17 08:50
Neue LBBW Royal Dutch Shell Bonitätsabhängige Schuldverschreibung Stufenzins in Zeichnung - Anleihenews

Stuttgart (www.anleihencheck.de) - Die Landesbank Baden-Württemberg bietet seit dem 5. April bis zum 26. April 2017 eine neue LBBW Bonitätsabhängige Schuldverschreibung (ISIN DE000LB1DTS7 / WKN LB1DTS) auf den Referenzschuldner Royal Dutch Shell plc (ISIN GB00B03MLX29 / WKN A0D94M) zur Zeichnung an.

Die LBBW Royal Dutch Shell Bonitätsabhängige Schuldverschreibung Stufenzins (Schuldverschreibung) sei ein Wertpapier, das von der Bonität der Royal Dutch Shell plc (Referenzschuldner) abhängig sei. Die Verzinsung sowie die Rückzahlung der Schuldverschreibung zum Nennbetrag (10.000,00 EUR) erfolge nur, falls kein anwendbares Kreditereignis (Erläuterung s. u.) hinsichtlich des Referenzschuldners eingetreten sei. Anleger würden dadurch sowohl das Bonitätsrisiko der LBBW als auch des Referenzschuldners übernehmen. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken würden Anleger die Chance auf eine erhöhte Zinszahlung erhalten. Diese Zinszahlung beinhalte einen risikobezogenen Zinsaufschlag (Risikoprämie).

Trete ab dem 27.04.2017 bis einschließlich 08.07.2024 (Beobachtungszeitraum) kein Kreditereignis ein, werde die Schuldverschreibung am jeweiligen Zinszahlungstag mit dem Stufenzinssatz p. a. verzinst. Die Rückzahlung sei für diesen Fall vorgesehen am 15.07.2024 und erfolge zum Nennbetrag.

Stelle die LBBW den Eintritt eines Kreditereignisses innerhalb des Beobachtungszeitraums fest und gebe die LBBW eine Mitteilung über den Eintritt eines Kreditereignisses an die Anleger ab (wobei diese Mitteilung der LBBW auch nach dem Beobachtungszeitraum erfolgen könne), entfalle die Verzinsung der Schuldverschreibung ab dem Beginn der betreffenden Zinsperiode und die Schuldverschreibung werde nur noch zum Restwert zurückgezahlt.

Die Feststellung eines Kreditereignisses durch die LBBW erfolge auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen, einschließlich Bekanntmachungen der International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA). ISDA sei eine private Handelsorganisation, die Handelsstandards für sogenannte Kreditderivate entwickele und veröffentliche. Ferner habe ISDA Entscheidungskomitees bestehend aus Markteilnehmern gebildet, welche den Eintritt von Kreditereignissen aufgrund dieser Handelsstandards marktweit feststellen könnten.

Bei Feststellung eines Kreditereignisses durch ein Entscheidungskomitee könne ISDA eine Auktion organisieren (ISDA-Auktion). Im Rahmen der ISDA-Auktion würden Marktteilnehmer Angebots- und Verkaufskurse für ausgewählte Verbindlichkeiten des Referenzschuldners abgeben, welche verwendet würden, um einen marktweiten, einheitlichen Kurswert von Verbindlichkeiten für Zwecke der Abwicklung von Kreditderivaten zu ermitteln (Auktions-Endkurs).

Der Restwert entspreche dem Nennbetrag multipliziert mit dem als Prozentsatz ausgedrückten niedrigsten Auktions-Endkurs oder - falls die LBBW davon ausgehe, dass ISDA keine Auktion organisiere - mit dem als Prozentsatz ausgedrückten und von der LBBW bestimmten Marktwert einer von der LBBW ausgewählten Verbindlichkeit des Referenzschuldners (jeweils der Endkurs). Der Restwert werde in der Regel deutlich unter dem Nennbetrag liegen und könne auch 0,00 EUR betragen. Die Zahlung des Restwerts erfolge fünf Bankarbeitstage nach seiner Ermittlung und könne auch deutlich nach dem 15.07.2024 erfolgen, wenn sich die Durchführung einer ISDA-Auktion und die Festlegung des Restwerts verzögere.

Die LBBW könne bei Vorliegen von Anzeichen für den Eintritt eines Kreditereignisses einige Zeit benötigen, um in Erfahrung zu bringen, ob ein Kreditereignis innerhalb des Beobachtungszeitraums eingetreten sei. Derartige Anzeichen lägen vor, wenn innerhalb des Beobachtungszeitraums bei ISDA ein Antrag auf Feststellung eines Kreditereignisses hinsichtlich des Referenzschuldners durch ein Entscheidungskomitee gestellt, über diesen Antrag jedoch noch nicht entschieden worden sei. Daher könne sich eine zu erfolgende Zinszahlung sowie die Rückzahlung zum Nennbetrag bis zu einem Zeitraum von einem Jahr und fünf Bankarbeitstagen verzögern, wenn letztlich kein Kreditereignis festgestellt werde. Im Falle von verzögerten Zahlungen erhalte der Anleger für diesen Zeitraum keine Verzinsung.

Die Verpflichtungen der LBBW aus der Schuldverschreibung seien unabhängig von dem Bestehen oder der Höhe eines Kreditengagements der LBBW in Bezug auf den Referenzschuldner. Die LBBW müsse infolge des Eintritts eines Kreditereignisses nicht zwingend einen Vermögensnachteil erleiden oder einen Verlustnachweis erbringen.

Der Anleger müsse bei Erwerb der Schuldverschreibung während der Laufzeit zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten.

Die Schuldverschreibung richte sich an Anleger, die davon ausgehen würden, dass im Beobachtungszeitraum beim Referenzschuldner kein Kreditereignis eintrete. (News vom 04.04.2017) (07.04.2017/alc/n/a)



© 1998 - 2026, anleihencheck.de