Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Nach der Insolvenz des ehemaligen Vorzeigesolarunternehmens SolarWorld (ISIN DE000A1YCMM2 / WKN A1YCMM) stehen viele Anleger vor der bangen Frage, wie viel von ihrem eingesetzten Kapital sie zurückbekommen oder ob eventuell sogar alles weg ist, so die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
"Sowohl die Anleihegläubiger, als auch die Aktionäre sollten sich auf das anstehende Verfahren vorbereiten. Das heißt die Interessen bündeln", sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Dabei sei allerdings zu beachten, dass die Interessen dieser beiden Gruppen durchaus unterschiedlich ausfallen können.
"Die aktuellen Anleihegläubiger (ISIN DE000A1YDDX6 / WKN A1YDDX; ISIN DE000A1YCN14 / WKN A1YCN1) werden durch die in den Anleihebedingungen benannten Gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren vertreten. Die Aktionäre, die vor dem ersten Schuldenschnitt, der mit einem so genannten debt-to-equity-swap endete, ebenfalls Anleihegläubiger waren, haben keinen entsprechenden Vertreter", moniert Nieding. Es sei nicht einzusehen, dass die Anleger, die beim ersten Schuldenschnitt ihre Position als Fremdkapitalgeber aufgegeben hätten, um das Unternehmen als eine Art "Eigenkapitalgeber wider Willen" zu retten, nun kein Mitspracherecht haben sollten, ist Nieding überzeugt.
In welche Richtung das Verfahren sich entwickeln wird, ist zurzeit noch unklar. "Ob es zu einer Abwicklungsinsolvenz oder zu einer Restrukturierung, möglicherweise mit einem Insolvenzplan, kommt, wird sich erst in den kommenden Wochen zeigen", so der Anwalt und fordert: "Auch hierbei sollten in jedem Fall die Aktionäre von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbezogen werden."
Ob und inwieweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche der Anleger gegen Prospektverantwortliche und Dritte in Betracht kämen, werde derzeit durch die Kanzlei Nieding+Barth geprüft. "Entsprechende Inanspruchnahmen sind fundiert zu prüfen und hierzu gehört es auch, die Erkenntnisse eines Insolvenzverwalters zu berücksichtigen", erklärt Nieding.
Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Registrierung unter recht@niedingbarth.de, um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren. (12.05.2017/alc/n/a)
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