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27.11.17 11:00
Johnson & Johnson platziert fünf Anleihen am Kapitalmarkt - Anleihenews

Stuttgart (www.anleihencheck.de) - Der weltweit tätige amerikanische Pharmazie- und Konsumgüterhersteller Johnson & Johnson (ISIN US4781601046 / WKN 853260) war jüngst am Kapitalmarkt aktiv und emittierte eine Benchmarkanleihe in fünf Tranchen, so die Börse Stuttgart.

Die erste Tranche (ISIN US478160CH52 / WKN A19R7R) im Volumen von 500 Millionen USD werde am 10. November 2020 fällig und sei mit einem Kupon von 1,95 Prozent ausgestattet. Der Emittent könne die Anleihe bis zum 10.11.2020 unter Zahlung einer Prämie von 0,075 Prozent kündigen. Die zweite Tranche (ISIN US478160CJ19 / WKN A19R7S) mit Laufzeit bis zum 15.01.2025 sei 750 Millionen USD schwer und werde mit 2,625 Prozent p.a. verzinst. Der Bond sei mit einer Make Whole Call Option @0,075 Prozent bis zum 15.11.2024 ausgestattet. Danach könne die Anleihe zu 100 Prozent gekündigt werden.

Die dritte Anleihe (ISIN US478160CK81 / WKN A19R7T) habe ein Volumen von 1,5 Milliarden USD und werde mit 2,9 Prozent p.a. verzinst. Der Bond sei am 15.01.2028 endfällig, sofern der Emittent nicht von seinem Sonderkündigungsrecht unter Zahlung einer Prämie von 0,105 Prozent bis zum 15.10.2027 Gebrauch mache. Danach sei die Anleihe zu 100 Prozent kündbar.

Die vierte Tranche (ISIN US478160CL64 / WKN A19R7U) im Volumen von 1 Milliarde USD verfüge über einen Kupon von 3,40 Prozent und laufe bis Januar 2038, sofern der Emittent die Anleihe nicht vorzeitig kündige. Die Make Whole Call Option@0,10 Prozent gelte bis zum 15.07.2037. Danach sei der Bond zu 100 Prozent kündbar. Die fünfte Anleihe (ISIN US478160CM48 / WKN A19R7V) laufe bis Januar 2048, sofern der Emittent nicht von seinem Sonderkündigungsrecht unter Zahlung einer Prämie von 0,15 Prozent bis zum 15.07.2047 Gebrauch mache. Danach sei der Bond zu 100 Prozent kündbar. Die Verzinsung betrage 3,50 Prozent.

Alle Anleihen seien zu einer Mindeststückelung von 2.000 USD handelbar und Standard & Poor's bewerte die Bonds mit AAA. (Ausgabe 46 vom 24.11.2017) (27.11.2017/alc/n/a)


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