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17.12.18 12:30
BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG wird Anleihe 2013/20 vorzeitig zurückzahlen - Anleihenews

Brechen (www.anleihencheck.de) - Wie das Unternehmen am 14. Dezember 2018 via Adhoc-Meldung mitteilte, wird die BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG ihre in 2013 begebene und bis Sommer 2020 laufende siebenjährige Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNHC0 / WKN A1TNHC) vorzeitig kündigen und an die Anleihegläubiger zurückführen, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Anleihebedingungen

ANLEIHE CHECK: Die im Juli 2013 emittierte Mittelstandsanleihe der BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG mit einem Emissionsvolumen von 15 Millionen Euro sei mit einem Zinskupon von 6,50% p.a. (Zinstermin jährlich am 30.07.) ausgestattet und habe eigentlich eine Laufzeit bis zum 30.07.2020.

Derzeit stehe der Zeitpunkt der Kündigungserklärung durch die BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG noch nicht fest, werde aber entsprechend der Anleihebedingungen veröffentlicht werden. In den Anleihebedingungen seien Kündigungsmöglichkeiten seit 30.07.2018 zu 101,00% und ab 30.07.2019 zu 100,50% des Nennwertes vorgesehen. Die Anleihe sei mit einer erstrangigen Buchgrundschuld auf drei Flurstücke in Taufkirchen sowie der Sicherungsübereignung des Fernwärmenetzes (Weststrang Taufkirchen) der Emittentin besichert.

Veräußerung der Kommanditanteile

Hintergrund: Mit notariellem Kaufvertrag vom 14.12.2018 habe der alleinige Kommanditist der BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG seinen Kommanditanteil an der BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG an die Stadtwerke München GmbH veräußert. Die bestehende Komplementärin werde nach Eintritt einer neuen Komplementärin aus der BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG austreten. Die Übertragung des Kommanditanteils erfolge nach Eintritt verschiedener aufschiebender Bedingungen (u.a. der Freigabe des Bundeskartellamts). Im Rahmen dieses Kaufvertrages habe sich die BioEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG verpflichtet, die begebene Unternehmensanleihe vorzeitig entsprechend den Anleihebedingungen zu kündigen.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 14.12.2018) (17.12.2018/alc/n/a)


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