Wie seht Ihr das: Kann ich die Wirecardverluste (über 10000) nicht mehr mit Gewinnen gegenrechnen ? Die Regelung gilt bereits seit dem 1.1.2020 für Totalverluste, wobei die Definition eines Totelverlustes neu definiert wurde und m.E. dann auch auf Wirecard abgeleitet werden kann, wenn man nach dem 18.6. mit Verlust verkauft hat, ohne einen Totalverlust (=null) gehabt zu haben :https://www.finanzen.net/nachricht/...-verlusten-und-gewinnen-8422605
"Dieser Satz, § 20 Absatz 6 Satz 6, ist bereits auf Verluste anzuwenden, die seit dem 1. Januar 2020 entstehen. Die Drucksache des Deutschen Bundestags lässt zudem vermuten, dass der Begriff des Totalverlustes erneuert und der Begriff dabei weiter gefasst wird, denn dieser wird im Dokument auf Seite 69 genauer definiert:
"Eine Kapitalforderung ist insbesondere uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird. Die Regelung erfasst daher auch Veräußerungstatbestände, die zu Gestaltungszwecken abgewickelt werden, also insbesondere dann vorgenommen werden, wenn sich das Solvenzrisiko bereits ganz oder teilweise realisiert hat."
Totalverluste, die bisher eher selten vorkamen, könnten dadurch in Zukunft häufiger eintreten. Doch immerhin dürfen die Verluste, die nicht verrechnet wurden, mit in das Folgejahr genommen werden.
Das bedeutet die Gesetzesänderung für Anleger
Einen Anleger, der vermögend und am Markt aktiv ist, bei dem Verluste von mehr als 10.000 Euro im Jahr vorkommen, könnte diese Gesetzesänderung hart treffen. Wenn dieser beispielsweise 40.000 Euro Gewinn aus seinen Trades erzielen kann, im selben Jahr aber auch 20.000 Euro Verluste einstecken muss, wären dennoch nur 10.000 Euro der Verluste absetzbar. Bisher wären somit 20.000 Euro zu versteuern gewesen - mit der neuen Regelung wären es dann 30.000 Euro. Die Steuerlast steigt somit von 5.000 Euro auf 7.500 Euro.
Besonders stark benachteiligt werden Anleger von der Steueränderung dann, wenn ihre Verluste in einem Jahr die Gewinne übersteigen oder sie mit besonders hohen Beträgen handeln. Erzielt ein Anleger beispielsweise mit Termingeschäften in einem Jahr einen Gewinn in Höhe von 20.000 Euro und einen Verlust in Höhe von 40.000 Euro, so muss er - da der Verlust nur mit maximal 10.000 Euro verrechnet werden kann - auf die Hälfte seiner Gewinne die Abgeltungssteuer entrichten, in diesem Fall 2.500 Euro. Sein Gesamtverlust, der in diesem Jahr ohnehin bei 20.000 Euro gelegen hätte, wird somit noch einmal größer und beträgt "dank" der neuen Besteuerung dann 22.500 Euro.
Auch bei besonders großen Summen kommt es künftig zum Steuerschock. Denn liegt der Gewinn aus Termingeschäften in einem Jahr beispielsweise bei 210.000 Euro und der Verlust bei 170.000 Euro, können ebenfalls nur 10.000 Euro des Verlustes angerechnet werden. Auf 200.000 Euro muss der Anleger dann noch die Abgeltungssteuer bezahlen, die sich in diesem Fall auf 50.000 Euro beläuft. So wird der ursprünglich gewinnbringende Handel doch noch zu einem Minusgeschäft - denn der Gewinn vor Steuern beträgt "nur" 40.000 Euro. |