Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag:  04.08.25 21:33
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2455
neuester Beitrag: 04.08.25 21:33 von: kahavog Leser gesamt: 1707261
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14.09.20 14:33 #1051 @herriot
ich würde mich freuen, wenn dem so wäre.  
14.09.20 15:35 #1052 zu hardylein
ich mich natürlich auch !  
14.09.20 15:59 #1053 @Herriot
den Leuten hier sollte auch klar sein in welcher Form der Antrag einzugehen hat. Digital, Anlalog (Papier) oder egal wie?  
14.09.20 16:12 #1054 zu hardylein
der eingang der forderungen sollte natürlich in schriftlicher form gestellt werden (Unterschrift muß ja erfolgen) aber zur Sicherheit stehen jeden, die it seiten des iv zur einsicht, wie und was man unternehmen muß zur verfügung.

keine gewähr auf richtigkeit  
14.09.20 16:42 #1055 Dr.Jaffe
....ich hatte ja versprochen, so wie ich eine Antwort auf meine Mail bekomme, diese hier zu posten.
Leider kann ich den Anhang von 14 Seiten einschließlich des Forderungs-Formular nicht mit posten.


Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft (vgl. § 1 InsO). Diese können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden, was eine schriftliche Forderungsanmeldung voraussetzt. Ihre E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Unabhängig davon sei auf Folgendes hingewiesen: Nur wenn im Insolvenzverfahren alle Gläubiger vollständig befriedigt werden können (was in der Regel nicht der Fall ist), können die verbliebenen Gelder an die Aktionäre ausgekehrt werden (vgl. § 199 Satz 2 InsO). Die bloße Beteiligung an einer Aktiengesellschaft führt nicht dazu, dass dem Aktionär Insolvenzforderungen zustehen, die er im Insolvenzverfahren geltend machen könnte. Die Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und mithin keine Gläubiger, weswegen Ansprüche der Aktionäre im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeteiligung nicht anmeldefähig sind.

 

Sofern Ihnen etwaige sonstige Ansprüche gegen die Schuldnerin aus anderem Rechtsgrund zustehen, können Sie diese mit anliegendem Formular bei uns per Fax oder Post zur Tabelle anmelden.

 
14.09.20 16:56 #1056 Ja grundsätzlich sind die Aktionäre Nachrangg.
äubiger.
Aber mit den Textbaustein macht Jaffé es sich bisschen einfach. Denn es gibt durchaus auch andere Ansätze:
Bei Wirecard sei das jedoch anders, sagte Tüngler: „Hier liegt bereits aufgrund einer Verletzung der Ad-hoc- und anderer Publizitätspflichten ein Schadenersatzanspruch seitens der betroffenen Aktionäre gegen die Gesellschaft vor.“ Er könne aber nur angemeldet werden, „wenn der konkrete Schaden in Euro definiert wird. Der einfache Hinweis darauf, dass es einen Anspruch auf Schadenersatz gibt, reicht nicht.“
 
14.09.20 17:49 #1057 Ihr müsst den Schaden aber auch belegen kö.
Wertpapierabrechnungen, das ist so einfach gesagt.


Überigens könnten  Aktienanleger auch mit "aus anderem Grund" gemeint sein. So schreibt es oben Jaffe ja.  
14.09.20 18:11 #1058 Jaffe brauch wohl erst ein richterliches
Urteil, um die Aktienanleger den Gläubigern gleichstellen zu können. Deshalb schreibt er: Forderungsanmeldung "aus anderem Grund!"!  
14.09.20 18:35 #1059 Schadenskalkulation
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Schadenskalkulation.

Mit Wirecard erwirtschaftete Gewinne muss ich ja nicht gegenrechnen.

Aber was ist mit einer Kaufposition, die ich anteilig sowohl mit Gewinn als auch Verlust veräußert habe?



Beispiel:



01.01.2019:  Kauf, 10 Stück, 100 € Kurs = 1000€

01.03.2019 Verkauf 5 Stück, 120€ Kurs = 600€

15.06.2020 Verkauf 5 Stück, 60€ Kurs = 300€



Ist mein einzureichender Schaden in diesem Fall i) 100€ (1000-600-300) oder ii) 200€ (5x (100-60)), in diesem Fall würde ich den Verkaufsbeleg vom 01.03. gar nicht mitsenden.



Danke



Detlef  
14.09.20 19:08 #1060 ein Fall dieser Art geht ja noch ...
aber bei mehr als 10 wird es anspruchsvoll ..  
14.09.20 19:09 #1061 5*100 - 5*60
14.09.20 19:11 #1062 aber wie willst du sowas glaubhaft machen
glaubst du die rechnen so alle deine Wertpapierabrechnung durch.  
14.09.20 20:10 #1063 Schadenskalkulation
Ob die so meine Wertpapiere durchrechnen weiß ich nicht, aber ich will den Schaden auf jeden Fall korrekt einrechen.

Und was meinst du mit glaubhaft machen? Ich habe doch die Wertpapierabrechnungen

Weitere Frage die mir bei dem anteiligen Verlust einfällt: Wie gehe ich mit den Trasnaktionsgebühren um?  Würde ich die auch nur anteilig anführen? Also um obigen Beispiel mit 50%?  
14.09.20 20:12 #1064 Wer seine Forderung gegen Wirecard
beim IV anmeldet, sollte froh sein, wenn er keine Post von Jaffé bekommt.
Im Beschluss des Amtsgerichts heißt es nämlich:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.  
14.09.20 20:29 #1065 @detlef
eben die Transaktionskosten !  Eben , da wird es kompliziert.
Kann Jaffe deine Abrechnungen denn zuordnen. Also mit Depotnummer, Namen etc. ?  
14.09.20 21:40 #1066 Fazit:
Entschädigungsfond !

Dumm, dass die nach Auffassung der Deutschen großen Themen weltweit, außer den Deutschen niemanden auf der Welt interessieren....
 
14.09.20 21:53 #1067 Definitely not!
 
14.09.20 23:26 #1068 @Jannah und die anderen BaFin Fanboys
and girls

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/...z-im-satirehimmel-1.5031110

Die Titanic findet Ihr ja sicher auch toll :-)
 
14.09.20 23:42 #1069 @DetlefTK
Die Gewinntransaktion musst du ignorieren. Dein Schaden wäre in dem Fall 200 Euro.

@Siampower
Die Mail von Jaffe beschreibt es prinzpiell richtig. Aktionäre werden bei der Insolvenz erst berücksichtigt, wenn alle Gläubiger befriedigt sind.

Bei Wirecard machen wir ja deshalb eine Forderung wegen Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung geltend, dadurch werden Aktionäre dann ganz normale Gläubiger.
Kanzlei Jaffe kann in ihrer Mail keine Rechtsberatung vornehmen, deshalb steht da auch nichts klares.

Das Problem bei unserer Schadensersatzforderung ist aber auch, dass bislang noch niemand verurteilt ist und noch nicht mal die Ermittlungen für eine Anklage ausreichen.

Jaffe wird deshalb vermutlich alle Schadensersatzforderung vorläufig bestreiten. Was wiederum heißt, dass jeder von uns von ihm Post bekommt, weil die Forderung nicht anerkannt wird.

Der IV hat viele Pflichten gegenüber den Gläubigern und kann nicht wahllos ohne Urteile Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe anerkennen, auch wenn diese relativ offensichtlich sind.

 
15.09.20 09:14 #1070 @Ozymandias
Und was wäre die Konsequenz aus einer vorläufigen Bestreitung unserer Forderungen als geschädigte Aktionäre?
Die Insolvenzmasse wird (da sie nicht ausreichend ist alle Forderungen zu bedienen) dann restlos an die normalen Gläubiger verteilt oder müsste er (Jaffe) den Anteil für die Aktionäre, die einen formell korrekten Antrag gestellt haben, so lange zurückstellen, bis es bei Wirecard zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist?

Was macht man denn im Falle einer Mitteilung, dass meine Forderungen bestritten werden? Zum Anwalt oder abwarten?

Irgendwie, pumpt man doch nur wieder Zeit und weiteres Geld in die Taschen anderer und bekommt Luftballons... :-(  
15.09.20 10:05 #1071 @ozy
mE gut gemacht! Das Verfahren dauert lange, kann 10 Jahr dauern. Bis dahin ist entschieden, ob eine
Verurteilung WCD vorliegt.  Wenn ihr was bekommt, dann in 10 Jahren, dann landet ein Betrag ohne Begründung auf eurem Konto.

ohne Gewähr  
15.09.20 10:21 #1072 Es gibt 3 Möglichkeiten
Es gibt 3 Möglichkeiten
Anerkennung: Hier muss man nichts mehr machen

Vorläufig bestritten: Hier kriegt der IV mehr Zeit die Forderung zu prüfen. Er kann sie dann anerkennen oder endgültig bestreiten.

Bestritten: Hier bleibt einem nur die Möglichkeit den IV zu überzeugen oder Feststellungsklage zu erheben.

Wie gesagt wird er meiner Meinung nach die Variante vorläufige Bestreitung wählen  und dann hoffentlich später anerkennen, aber garantieren kann ich nichts.

"Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. "
Man darf sich also auf Post freuen, darf sich aber nicht verrückt machen lassen.  
15.09.20 14:33 #1073 @ozymandias
Vielen Dank für Deine wirklich sehr hilfreichen Beiträge hier

Die Insolvenztabellen und Anlagen kann man ja entweder per Post (Einschreiben) oder Fax versenden.

Kann hier vielleicht jemand die Faxnummer teilen? Ich habe leider keine finden können...

VG

Detlef  
15.09.20 14:45 #1074 Fax
Ich darf leider noch keinen Link einstellen, deshalb einfach Dr. Michael Jaffé googeln

Fax +49 89 255487-10

Ohne Gewähr  
15.09.20 22:17 #1075 TIlp
Ich habe mich auch bei Tilp angemeldet und verstehe es so:
Für die Klagen gegen EY und andere gibt es einen Prozesskostenfinanzierer, der 20% bekommt ( wovon wäre noch zu klären, kommt auf den Vertrag an).
Wenn man sich mit den von Tilp Übermittelten  Daten einloggt, kann man angeben, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Prüfung einer Deckung übernimmt Tilp. Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann man wählen, wie man dann vorgeht, ob man den Finanzierer nimmt.
Aber in jeder Mail von Tilp wird darauf verwiesen, dass das alles sehr lange dauern kann.
Bei mehr als 60.000 Betroffenen, die sich bei Tilp registriert haben, kann man sich vorstellen, was allein die Befüllung der Listen für den Mailversand für Zeit kosten muss.
ALSO RUHE BEWAHREN
Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist unabhängig von den Klagen zu erstellen. Die macht man entweder selbst, lässt sie Tilp machen, Bei Selbstzahlung, oder die RV zahlt.
Die SdK schätzt, dass Anleger evtl. Zahlungen im einstelligen Prozentbereich erhalten können. Bei Deinen 2300€ lohnt sich eine selbstfinanzierte Forderungsanmeldung wirklich nicht.

 
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