ich könnte mich wirklich sehr, sehr lange über solche semiprofessionellen presseberichte aufregen. R&R berichtet nach IFRS. Da gibt es gar keine ausserordentlichen Positionen. Wenn ein Unternehmen verglagt wird, gilt es die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Verlusts zu bestimmen. Wenn diese über 50% liegt, ist eine Rückstellung für Rechtstreitigkeiten zu bilden. Wenn das hier der Fall ist, dann hat R&R diese Rückstellung wahrscheinlich bereits vorgenommen und mit ziemlicher Sicherheit in den Zahlen, die am 23.02. publiziert wurden, mit berücksichtigt. Denn wir erinnern uns: die Conergy Klage wurde bereits im Februar eingereicht. Es könnte allerdings sein, dass externe Anwälte oder die Wirtschaftsprüfer seitdem zum Schluss gekommen sind, dass die Höhe dieser Rückstellung nicht ausreichend war, so dass das Gesamtergebnis im Vgl. zur Version von Ende Februar noch leicht korrigiert werden müsste. Doch gravierend dürfte eine solche Korrektur auch nicht sein, denn sonst hätten wir (hoffentlich) eine ad-hoc Mitteilung gesehen, die dafür vorgeschrieben ist. Ausserdem dürfen wir nicht vergessen, dass auch eine einmalige Vergleichszahlung keine grossen Auswirkungen auf das zukünftige operative Geschäft der Gesellschaft hat, und P/E Ratios oder andere substantiellen Bewertungsmethoden wie DCF, etc. interessieren sich nicht für ein Jahr, sondern für mehrere. Das wird auch ein potenzieller Käufer so sehen. Eine weitere Meldung einer Überschreitung der 3% Grenze erscheint da sehr interessant... |