Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag:  04.08.25 21:33
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2455
neuester Beitrag: 04.08.25 21:33 von: kahavog Leser gesamt: 1706322
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22.02.21 15:14 #1751 Vorsicht
Als Polizeiarchitekt bin ich viel doller als Du qualifiziert hier rumzulabern, tire  
22.02.21 15:22 #1752 saes capecodder,,,,
Was Bitte ist oder macht ein Polizeiarchitekt...oder ist das jetzt eine vera r s c h e für tire3000?????  
22.02.21 15:29 #1753 tire
Ja wahnsinn, du bist Key Account Manager! Wahrscheinlich Key Account Manager bei Oma Ernas Pommesbude. Da bist du der Single point of Contact für die Customer und berätst sich auch ("Nimm doch ma Currywurscht mit Zwiebeln").  
22.02.21 15:33 #1754 Schakal
Mein Job ist, drauf zu warten ob die Polizei was gebaut haben möchte. :) nur Spass  
22.02.21 15:37 #1755 Das sind doch bezahlte Trolle. So dumm kan.
sein, dass einer in diese WC-Würstchenbude investiert  
22.02.21 15:57 #1756 Byblos
Der alte Stratege, zieht drüber bei NEL Asa seine Show ab, das ist auch lesenswert. Wo ist Tire? Angst vorm Polizeiarchtekten, alter Knabe?  
22.02.21 18:10 #1757 Tagchen
Ihr Freunde der Schattengewächse

Wer wird hier denn eigentlich verklagt?

Insolvenzmasse dürfte ja eher mau aussehen oder?
Vorstände stell ich mir auch schwierig vor, etwaiges Schwarzgeld liegt wohl kaum bei der Stadtsparkasse München rum
Staatliche Behörden wäre quasi wie mit nem Hut durch Deutschland tingeln
WP Haftung kann man sich maximal nen Lolli kaufen


Wen gibt’s denn sonst noch..?  

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22.02.21 21:28 #1758 Löschung

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Zeitpunkt: 26.02.21 10:37
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22.02.21 21:45 #1759 Na und
Transportiert die Emotionen vllt. besser, wenn ein, zwo Sätze etwas zerwühlt sind!

Aber das mit der Altersvorsorge...
Ist Steve evtl. der traurige Seemann aus der Wirecard-Doku ??  
Der hat mir wirklich ein bisschen leid getan :(

Seid nicht so fies zu den Jungs.

Adieu  

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22.02.21 22:32 #1760 Renitenter WC-Aktionäre
22.02.21 23:13 #1761 @Freiwald
Die Kommentare, ich sterbe  

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23.02.21 12:43 #1762 Löschung

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23.02.21 15:27 #1763 Löschung

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23.02.21 15:46 #1764 Abtretung aller Ansprüche
Geniale Strategie
Vor Lachen hätte ich mich beinahe verschluckt  
23.02.21 16:53 #1765 Nicht verzagen
Sammelfragen !

Entschädigung übermorgen !

Dann Leben ohne Sorgen !
Hätte man nur vorher ja auch schon machen können ;)

Wirecard ist eine Freude für Alle. Die ganze Welt beneidet Deutschland um diesen Technologie-Führer. Finstere Mächte (XXXXX, ist geheim!) konnten das nicht ertragen.

Jetzt wird Wifercard zerschlagen ohne Borker-Steve zu fragen !

Skandal über Skandälchen.

Ösi & Braun ist der Wirecard-Führer auch noch und das mit Steve-Jobs-Rollkragenpulli.

Gibts nicht -> doch in Deutschland !!

Besser gehts nicht. Wirecard mit Marshalek auf dem Weg hinter den Mond ! (da wo die Anlege schon lange waren)

 

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24.02.21 23:06 #1766 LoL
Was für traurige Gestalten hier.  
25.02.21 18:33 #1767 Löschung

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26.02.21 07:14 #1768 Löschung

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Zeitpunkt: 26.02.21 10:31
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01.03.21 20:55 #1769 Hatte Sperre...
wegen..."Nutzerhetze".....Gibts diesen ausdruck noch.und ist das Wort nicht verboten???."Hetze"
mfg  
02.03.21 16:51 #1770 Löschung

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Zeitpunkt: 03.03.21 15:29
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02.03.21 19:48 #1771 Löschung

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Zeitpunkt: 03.03.21 15:29
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03.03.21 14:29 #1772 Bitte um sachliche hilfreiche Antworten
Besteht bei dieser Vollmacht ein Risiko?
Ich möchte mich nur rechtlich vertreten lassen, wenn ein Prozeßkostenfinanzierer die Kosten übernimmt und im Erfolgsfall eine Provision erhält.
Ich hatte gestern bei Tilp angerufen und der Dame meine Bedenken erklärt, sie konnte meine Bedenken aber nicht ausräumen.
Ich möchte nicht zusätzlich zum Wirecard-Verlust später noch Prozeß-und Abwaltskosten zahlen müssen weil der Prozeßkostenfinanzierer pleite geht ect.
Tendenziell rechne ich mittlerweile die Erfolgschancen als sehr gering an vor allem, wenn man sich den Streitwert anschaut.

wegen Forderung u. a.
erteile ich hiermit der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vollmacht zur außergerichtlichen und gerichtlichen
Vertretung. Diese Vollmacht ermächtigt insbesondere:
1. zur Prozessführung (unter anderem nach der Zivilprozessordnung ZPO und dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz KapMuG) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von
Widerklagen;
2. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der
Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher
Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme
von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung
zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren, sowie zur Vertretung im
Adhäsionsverfahren;
3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere
auch in Gesellschaftsversammlungen, Schlichtungs- und Ombudsmannverfahren), in
Hauptversammlungen, insbesondere auch zur Ausübung von Stimmrechten, sowie zur Anmeldung von
Ansprüchen, insbesondere gemäß § 10 KapMuG;
4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen
Willenserklärungen (insbesondere Kündigung, Ausübung von Wahlrechten, Rücktritt, Anfechtung, Widerruf
und Widerspruch).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art
(insbesondere Arreste und einstweilige Verfügungen, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-,
Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren) sowie zur Vertretung
in Insolvenzverfahren und zur Stellung von Insolvenzanträgen. Die Vollmacht umfasst insbesondere die
Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf Dritte zu
übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den
Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen,
Vermeidungs- oder Erledigungsgespräche zu führen, Geld, Wertsachen, Urkunden, insbesondere auch den
Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden
Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus, soweit sie nicht von dem oder den Erben widerrufen wird.
Zugleich weise ich hiermit den Gerichtsvollzieher und jede andere gerichtliche, behördliche und private Stelle,
einschließlich des/der gegnerischen Bevollmächtigten an, die in oben genannter Sache zurückzuzahlenden/ zu
leistenden/ beigetriebenen/ hinterlegten Beträge auszuzahlen an die hiermit bevollmächtigte TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
 
03.03.21 15:35 #1773 @hartgeldinvestor #1789
kann dir zu 100 % zustimmen.Krankheitsbedingt (kein Corona) seit Wochen abwesend hab ich mich heute wieder mal im Forum umgeschaut und stelle fest:
es hat sich "nix" geändert.Der gleiche Müll wie immer.  
04.03.21 19:29 #1774 Na was sag ich....
Gelöscht,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,DANKE,,,,,,,,,,,,,,auf euch ist verlass
mfg  
06.03.21 13:06 #1775 Investor Rights und Info zu PKF LITFIN
Gestern habe ich diese Mail (Ausschnitt siehe nachstehend) bezüglich Sammelklage PKF Litfin von Investor Rights erhalten..was meint ihr?

a) Prozesskostenfinanzierung (PKF-Modell)
Sofern Sie sich für die Variante einer Prozesskostenfinanzierung entschieden haben, erhalten Sie dort unter anderem folgende Unterlagen:

Prozessfinanzierungsvertrag von LitFin

Mandatsvereinbarung von Pinsent Masons

Abfrageblatt „Weitere Angaben“ von Pinsent Masons

  
Sofern Sie am Verfahren zu den in den Verträgen dargestellten Konditionen teilnehmen möchten, bitten wir Sie, den Prozessfinanzierungsvertrag, die Mandatsvereinbarung und das Formblatt „weitere Angaben“ auszufüllen, an den entsprechenden Stellen zu unterzeichnen und selbstständig wieder im Dokumentenbereich bei Ihrem Fall hochzuladen. Sollten Sie dabei technische Probleme haben, senden Sie die Unterlagen bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer an info@investor-rights.de.
Sämtliche Rückfragen zum Prozessfinanzierungsvertrag und dessen Details sowie auch zur Mandatsvereinbarung stellen Sie bitte direkt an Ihre Prozessanwälte von Pinsent Masons. Die Kontaktdaten finden Sie im Infoblatt von Investor Rights, welches ebenfalls bei Ihrem Fall eingestellt wurde.
Sofern Sie uns Ihre Unterlagen komplett postalisch zugesendet und keinen eigenen Fall angelegt haben, erhalten Sie die Dokumente in Kürze per E-Mail oder per Post, sofern Sie keine E-Mailadresse haben.
Sobald von Ihnen die von Investor Rights gestellte Rechnung bezahlt ist, werden wir die Dokumente für Pinsent Masons sowie den Finanzierer freigeben und weiterleiten. Im nächsten Schritt wird Pinsent Masons die eingereichten Unterlagen rechtlich prüfen, den Schaden final berechnen sowie die rechtlichen Schritte vorbereiten. Dabei werden natürlich auch die aktuellen Geschehnisse, Entwicklungen und neue Ermittlungsergebnisse mit einfließen. Dieser Vorgang wird nochmal einige Zeit in Anspruch nehmen. Verjährungsprobleme bestehen jedoch aus unserer Sicht nicht. Bitte beachten Sie, dass die Datenweitergabe einige Zeit in Anspruch nimmt und Ihr Fallstatus erst wechselt, wenn die Unterlagen weitergeleitet wurden.
Bitte beachten Sie, dass das PKF-Modell nur für jene Anleger verfügbar ist, deren Schaden eine Mindestschwelle von 5.000 Euro erreicht. Für alle Anleger unterhalb dieser Mindestschwelle haben wir eine Selbstzahler-Variante ermöglicht (siehe hierzu 1b). Ein Wechsel vom PKF-Modell zum Selbstzahlermodell ist noch jederzeit möglich, sofern noch keine PKF-Verträge unterzeichnet worden sind.
 
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