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To brexit or not to brexit
23.06.16 11:24
Baader Bank
Unterschleissheim (www.anleihencheck.de) - Sagen die Briten nun "Goodbye, Europe" oder nicht? Zumindest auf der Aktienseite scheint das anstehende Referendum, mit dem Großbritannien am heutigen Donnerstag, 23. Juni, über den Verbleib in der Europäischen Union entscheidet, keinen Schrecken mehr einzujagen, so Klaus Stopp, Leiter der Skontroführung Renten bei der Baader Bank.
So sei der DAX wieder stabil über 10.000 Punkte geklettert und auch der GBP-Kurs habe sich erholt, nachdem sich sowohl die Umfrage-Ergebnisse als auch die Quoten der Buchmacher zum Teil deutlich zugunsten der EU-Befürworter verschoben hätten. Das Motto des Tages sei allerdings dennoch: "Nichts ist so gewiss wie die Ungewissheit."
Doch ginge es nach der Lautstärke des Applaus, so wären diese Woche freilich die Brexit-Freunde um Boris Johnson, Ex-Bürgermeister von London, als Sieger hervorgegangen. Johnson habe sich vor einem Millionenpublikum im Fernsehen und 6.000 Zuschauern vor Ort einen verbalen Schlagabtausch mit dem neuen Londoner Bürgermeister und EU-Befürworter Sadiq Khan geliefert. Während Johnson, der ein bisschen wie der englische Bruder von Donald Trump wirke, der Gegenseite polternd vorgehalten habe, sie habe nichts als Furcht verbreitet, habe Khan gesagt, die Brexit-Befürworter würden eine Hass-Kampagne gegen Zuwanderer führen. Johnson sei sich dabei auch für "dicke, fette Lügen" nicht zu schade.
Traditionell würden die Wähler kurz vor der Entscheidung aber wohl etwas vorsichtiger, weshalb auch die Hoffnung bestehe, dass sich die Briten nicht von den teilweise nationalistischen Emotionen der Brexit-Kampagne einlullen lassen würden, sondern den Warnungen der Ökonomen glauben würden.
So würden Befürworter eines Austritts tatsächlich der Bevölkerung zu vermitteln versuchen, dass die EU den Briten im Fall eines Brexits einen speziellen Handelsdeal anbieten werde, was die negativen Folgen eines Austritts begrenzen würde. Die europäische Gemeinschaft könnte es sich nicht leisten, Abstriche beim Handel mit dem Königreich zu machen, würden sie sagen. Experten der Citigroup und andere würden allerdings davon ausgehen, dass es genau andersherum sein werde. Wäre der Handel zwischen Großbritannien und der EU behindert, so wäre die Wirkung für die Briten um einiges verheerender als für die anderen EU-Wirtschaften. Schließlich mache der Export von Gütern und Dienstleistungen in andere EU-Staaten 15% des britischen Bruttoinlandsprodukts aus. In die andere Richtung würden Exporte der EU-Staaten nach Großbritannien im Schnitt gerade einmal 2,5% zu ihrem Bruttoinlandsprodukt beitragen.
Auch der Londoner City würde ein Aderlass drohen. Nicht nur verschiedene Institute der Finanzwirtschaft, die in UK für 12% des BIPs stehe, hätten den Abzug von Personal und Wertschöpfung in Richtung EU für den Brexit-Fall bereits angekündigt. Auch die europäische Bankenaufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA), die in London angesiedelt sei, müsste Großbritannien den Rücken kehren.
Verhandlungen, die einem Votum für den Brexit folgen würden, kämen eher Scheidungsverhandlungen gleich. Wer einmal draußen sei, komme nicht mehr durch die Hintertür der Verhandlungen wieder rein - gemäß dem Motto: There is no way back.
Immerhin hätten sich die Spitzenklubs der Premier League für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Ein EU-Austritt würde die globale Ausrichtung der Liga konterkarieren, habe der Chairman der Premier League, Richard Scudamore, gesagt. Vielleicht sei es ja am Ende gar doch der Fußball, der den Ausschlag zugunsten der EU geben werde. Dann würden die Experten der englischen Fußballnationalmannschaft auch gerne eine erfolgreiche EM wünschen - eben bis zum Elfmeterschießen gegen das deutsche Team.
Zwei Tage vor dem Brexit-Referendum habe das Bundesverfassungsgericht (BuVerfG) in Karlsruhe den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Eindämmung der Staatsschuldenkrise grundsätzlich gebilligt, aber gewisse Grenzen gesetzt. Demnach dürfe sich die Bundesbank an Maßnahmen der EZB beteiligen, die dazu dienen würden, einzelne Eurostaaten im Notfall gezielt durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil zu unterstützen.
Laut BuVerfG verstoße die EZB mit dem Ankauf von Staatstiteln nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenpresse. Das Urteil bestätige damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das sogenannte OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) mit EU-Recht vereinbar sei und in das Mandat der EZB falle.
Allerdings habe Karlsruhe gewisse Einschränkungen gemacht, welche die EZB befolgen müsse. So verlange das BuVerfG, dass sich die Notenbank an die Vorgaben des EuGH halte, wonach bei den Anleihekäufen das Volumen vorab begrenzt werden müsse und zwischen der Emission der Titel und dem Ankauf durch die EZB gewisse Mindestfristen liegen müssten. Darüber hinaus dürften nur Schuldentitel von Ländern erworben werden, die Zugang zum Anleihemarkt hätten.
Die deutschen Verfassungshüter hätten sich damit im Kern einem Urteil des EuGH vom Sommer 2015 angeschlossen. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, habe Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe gesagt.
Der Richterspruch stelle damit weder einen Freibrief für die Notenbank noch eine Kapitulation vor der magischen Kraft des Faktischen dar, wie es die "Börsen-Zeitung" sehe. Vielmehr bestätige das BuVerfG mit dem Urteil die Unabhängigkeit der EZB, die man ihr seitens der Politik und der Kläger immer wieder versucht habe abzusprechen. Dabei dürfe man auch nicht vergessen, dass Mario Draghis Versicherung von 2012, alles zu tun, um die Gemeinschaftswährung Euro zu schützen ("Whatever it takes"), noch etwas weiter gegangen sei. Die EZB unternehme alles im Rahmen ihres Mandats ("within the mandate of the ECB"), habe der Präsident in einer Situation gesagt, in der nicht nur Griechenland und Zypern, sondern auch Spanien und Italien auf der Kippe gestanden hätten.
Dies sei ein solch deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl an die Adresse von Spekulanten gewesen, die sich gegen diese Länder in Stellung gebracht hätten, dass die angedeuteten Maßnahmen der EZB gar nicht hätten eingesetzt werden müssen. Vielmehr habe Draghis Muskelspiel gezeigt, dass die Notenbank als so stark angesehen werde, dass es sich nicht lohne, gegen sie zu zocken.
Dies solle nicht heißen, dass die insgesamt 37.000 Kläger mit Glanz und Gloria gescheitert seien. Natürlich hätten sie eine Niederlage erlitten, aber sie hätten auch vom BuVerfG bestätigt bekommen, dass eine direkte Staatenrettung durch die EZB mithilfe der Bundesbank nicht vorgesehen sei. Dies sollte der EZB bei künftigen geldpolitischen Maßnahmen eine Mahnung sein.
Inzwischen sei es für Investoren ein sehr mühsames Unterfangen, sich auf die Suche nach Anleihen mit einer noch aussprechbaren Rendite zu machen. Oftmals müssten sie auf Emittenten der zweiten oder sogar der dritten Reihe ausweichen. Doch hierbei sei stets der Hinweis angebracht, dass für eine bestimmte Restlaufzeit eine vergleichbar hohe Rendite auch einem entsprechenden Risiko der Position entspreche.
Dieses Risiko würden Privatanleger vielfach ganz bewusst meiden und sich zur Diversifikation ihres Depots Fremdwährungsanleihen zulegen. Zur Wahl stünden hierbei die unterschiedlichsten Fremdwährungen mit entsprechenden Zinskurven. Gegenüber den bei zehnjährigen deutschen Staatsanleihen aktuell zu erzielenden Renditen (ca. 0,06%) würden die US-Treasuries inzwischen wie aus einem Hochzinsland (1,70%) erscheinen. Doch das mit den US-Staatsanleihen verbundene Devisenrisiko sei nicht zu unterschätzen.
Somit gehe die Suche nach Alternativen weiter. Insbesondere Länder mit moderatem Wirtschaftswachstum, stabilen Devisenkursen und einer niedrigen Inflation stünden in der Gunst der Investoren. Ein solches Land sei nach dem momentanen Stand der Dinge Singapur. So rentiere aktuell ein am 01.06.2026 endfälliger Singapur-Bond mit ca. 2,00% und die Währung handle mit ca. 1,5160 SGD in der Tradingrange der vergangenen 14 Monate (1,4348 SGD und 1,6523 SGD).
Sollte das Geld noch längerfristig angelegt werden, so stünden auch Anleihen mit längeren Restlaufzeiten (ISIN SG7U32949426 / WKN A1A0SM/ 2030; ISIN SG3254976487 / WKN A1G3A9/ 2042) zur Verfügung. Aktuell werde die Inflationsrate in Singapur für den Monat April gegenüber dem Vormonat mit -0,5% und gegenüber dem Vorjahresmonat mit +0,8% angegeben. Doch auch bei diesen Bonds müsse jeder Anleger für sich selbst entscheiden, ob er bereit sei, das Zins- und Devisenänderungsrisiko zu tragen.
Während man sich in Brüssel anschicke, die für alle Beteiligten schmerzhaften Russland-Sanktionen um sechs Monate zu verlängern, umgarne Russlands Staatschef Vladimir Putin die EU, um genau dies zu verhindern. Seine Signale, wonach sein Land nicht nachtragend sei, seien aber zu spät gekommen. Die EU halte den Druck auf Russland aufrecht. So hätten die Botschafter der EU-Einzelstaaten der Verlängerung der Sanktionen inzwischen zugestimmt - eine Entscheidung, die voraussichtlich am morgigen Freitag auf Ebene des EU-Rats abgesegnet werden dürfte. Es gebe zwar Fortschritte, aber eben nicht genügend. So laute der Tenor in Brüssel bei Betrachtung der Situation in der Ostukraine.
"Die Bedingungen für eine Aufhebung seien nicht gegeben. Die Vereinbarung von Minsk wird nicht respektiert", habe der französische Außenminister Jean-Marc Ayrault gesagt. Dies sei erst der Fall, wenn das Waffenstillstandsabkommen für die Ostukraine voll umgesetzt sei.
Mit der Verlängerung der Sanktionen bis Ende Januar 2017 würden die Europäer weiterhin Druck auf Moskau ausüben wollen. Denn noch immer gebe es fast täglich Gefechte zwischen Separatisten und der ukrainischen Armee und somit habe die Regierung in Kiew keine Kontrolle über ihre Grenze zu Russland. Es sei längst geplant gewesen, Wahlen in jenen Gebieten abzuhalten, die von den Separatisten kontrolliert würden.
Bereits vor kurzem habe die EU die Krim-Sanktionen gegen Russland um ein Jahr - bis zum 23. Juni 2017 - verlängert. Diese Strafmaßnahmen würden Beschränkungen für den Im- und Export von Waren und Investitionen umfassen. So dürfen Europäer keine Immobilien auf der Krim erwerben und es gelte ein Verbot für Tourismusdienstleistungen.
Die nun zu beschließenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die bis 31. Juli laufen würden, sollten ergänzend sein und würden sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Handel mit Rüstungsgütern und die russische Energiewirtschaft richten. Umgekehrt habe Russland Gegensanktionen verhängt, welche die europäische Wirtschaft empfindlich getroffen hätten.
Aber vielleicht würden die jüngsten Signale Putins doch das Ende der Sanktionen einläuten, dessen Zeitpunkt nur verschoben worden sei. Sein Aufruf, das Vertrauen in die Beziehungen von Russland und der EU wiederherzustellen, sollte in Brüssel als Chance und Gesprächsangebot begriffen werden.
Griechenland solle wieder an die normale Geldversorgung der Europäischen Zentralbank (EZB) angedockt werden, indem die EZB auch griechische Staatsanleihen kaufen könne. Ab kommendem Mittwoch würden griechische Staatsanleihen trotz ihres Ramschstatus wieder als Kreditsicherheiten von der EZB akzeptiert. Daraus folge aber nicht automatisch die Zulassung zum laufenden Anleihen-Kaufprogramm der Notenbank, have hierzu allerdings ihr Präsident Mario Draghi in Brüssel verlauten lassen.
Das Pikante daran sei, dass die Regeln zum EZB-Ankaufprogramm offenbar sehr flexibel auszulegen seien. Erst am Dienstag habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die Zentralbank nur zulässig sei, wenn die Länder auch entsprechend auf dem Kapitalmarkt agieren könnten.
Indessen hätten Hellas internationale Geldgeber die nächste Finanztranche für das schuldengeplagte Land freigegeben. Demnach habe Athen diese Woche - im Windschatten von drohendem Brexit und der Fußball-EM - Hilfsgelder in Höhe von 7,5 Mrd. Euro erhalten. 5,7 Mrd. Euro davon sollten dazu dienen, griechische Schulden beim IWF und der EZB zurückzuzahlen. Mit den restlichen 1,8 Mrd. Euro solle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Inländern nachgekommen werden, wovon man sich auch einen gewissen Schub für die Wirtschaft erhoffe
Die Anspannung der Marktteilnehmer über den Ausgang des Brexit-Referendums am heutigen Donnerstag lasse sich in diesen Tagen nicht nur anhand der hohen Volatilitäten an den Märkten ablesen, sondern spiegle sich auch in der Zurückhaltung der Unternehmen zur Mittelaufnahme am Kapitalmarkt wider. In dieser Woche seien lediglich 1,3 Mrd. Euro durch den kanadischen Getränkehersteller Cott sowie die beiden französischen Unternehmen Christian Dior und Eutelsat aufgenommen worden.
Den Anfang habe Eutelsat mit einem 500 Mio. Euro schweren Bond gemacht, welcher am 23.06.2021 fällig sei. Der Telekommunikationsdienstleister biete seinen Kunden eine jährliche Verzinsung von 1,125% und die Anleihe sei zu 99,894% emittiert worden. Dies komme einem Emissionsspread von +164,20 bps über der vergleichbaren Bundesanleihe gleich.
Das für luxuriöse Mode bekannte Unternehmen Christian Dior habe 350 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zum 24.06.2021 emittiert. Dior zahle seinen Gläubigern einen jährlichen Kupon in Höhe von 0,75%. Der Ausgabepreis habe bei 99,902% gelegen, was einem Emissionsspread von +82 bps über Mid Swap entsprochen habe.
Zu guter Letzt habe sich der kanadische Getränkehersteller Cott Finance an den Kapitalmarkt gewagt und 450 Mio. Euro einsammeln können. Der Bond biete seinen Anlegern eine jährliche Verzinsung von 5,5%, die jeweils hälftig am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres ausgezahlt werde. Der achtjährige Bond sei am 01.07.2024 fällig und zu pari begeben worden (+575 bps über der vergleichbaren 1,5% Bundesanleihe mit Fälligkeit am 15.05.2024).
Alle Emittenten hätten ihre Anleihen mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht zugunsten des Emittenten (Make-Whole-Option) sowie einer Mindeststückelung von 100.000 Euro ausgestattet. Aufgrund der gewählten Mindeststückelung würden sich eher institutionelle Anleger die Bonds in ihre Depots legen.
Die vergangenen Handelstage seien ein Spiegelbild der Brexit-Wettquoten bzw. der neuesten Umfrage-Ergebnisse gewesen. Habe man vor Monaten noch unaufgeregt diesem Datum entgegengeblickt, so habe die Nervosität in dieser Woche von Tag zu Tag zugenommen. Dies sei auch an der Tradingrange beim Euro-Bund-Future (164,08%/ 165,68%) abzulesen gewesen, aber noch deutlicher sei es beim 30-jährigen Euro-Buxl-Future geworden. Die Handelsrange innerhalb von fünf Tagen von über 7,5 Prozentpunkten sei auch bei dieser Restlaufzeit eher selten zu beobachten.
Somit stehe man bei allen auf hohem Level korrigierten September-Kontrakten vor einem abwartenden Handelstag mit geringen Umsätzen. Da die meisten Investoren allerdings den Rentenmarkt weiterhin von der Long-Seite angehen würden, sei eine weitere Korrektur der Märkte nicht auszuschließen. Zusätzlich sei aber auch zu bedenken, dass sich alle Endinvestoren für eine bestimmte Art der Positionsführung entschieden hätten und diese nur bei extremen Marktausschlägen adjustieren würden. Daher bleibe allen Marktteilnehmern nur die Möglichkeit, mit dem britischen Motto: "Abwarten und Tee trinken" an die Sache heranzugehen. Am Freitag würden sich die Europäer ab ca. 5:00 Uhr an das Beurteilen des Endergebnisses wagen, um am Nachmittag und im Laufe der kommenden Woche festzustellen, zu welchem Ergebnis die ausländischen Investoren gekommen seien.
Devisenkursverschiebungen und massive Interventionen seitens ausländischer Investoren würden hierbei den Takt vorgeben und nicht die innereuropäischen Marktteilnehmer. Dies gelte für alle Bereiche des Finanzmarktes, Aktien und Renten.
Dennoch sei es sicherlich nicht falsch, die Charttechnik zu Rate zu ziehen. Nach oben bleibe das bisherige Hoch bei 165,68% als Widerstand erhalten und nach unten seien Unterstützungslinien bei 163,45%, 162,25% und 160,50% zu registrieren. Das Benennen von drei Unterstützungen versus nur einem Widerstand sollte zwar nicht überbewertet werden, aber infolge des rasanten Anstiegs über einen Zeitraum von vielen Wochen sei natürlich die Gefahr von Gewinnmitnahmen nicht von der Hand zu weisen. Sollte es dazu kommen, dann kenne man zumindest die möglichen Haltepunkte, an denen man noch aussteigen könnte.
Während sich die Eurostaaten in Zurückhaltung geübt hätten, hätten die USA in dieser Handelswoche aus dem Vollen geschöpft. So seien für 233 Mrd. USD Geld- und Kapitalmarktpapiere zum Kauf angeboten worden. Für alle Interessierten sollte aufgrund der Fälligkeitspalette etwas dabei gewesen sein. T-Bills für 127 Mrd. USD mit Laufzeiten zwischen 4 und 52 Wochen sowie T-Notes für 106 Mrd. USD mit Laufzeiten von 2, 5, 7 und 30 Jahren. Aufgelegt worden seien aber nicht nur Straight Bonds, sondern auch 13 Mrd. USD als zweijähriger Floater und 5 Mrd. USD als 30-jährige inflationsindexierte Anleihe.
Die Auktionen in Euroland (für ca. 4 Mrd. Euro) seien auf Initiative der Slowakei, Belgiens und der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Zum einen seien die beiden slowakischen Anleihen (ISIN SK4120011636 / WKN A181DY/ 2023; ISIN SK4120010430 / WKN A1ZUZV/ 2027) und diverse belgischen Staatsanleihen (ISIN BE0000337460 / WKN A18W1U/ 2026; ISIN BE0000335449 / WKN A1ZWX5/ 2031; ISIN BE0000336454 / WKN A1Z6P2/ 2038) aufgestockt worden. Aber auch Deutschland habe das Emissionsvolumen der noch mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren ausgestatteten Anleihe (ISIN DE0001102341 / WKN 110234) um 1 Mrd. Euro auf insgesamt 17 Mrd. Euro erhöht. Die Zuteilung der 1,6fach überzeichneten Anleihe sei bei einer Durchschnittsrendite von 0,65% erfolgt.
Die Woche der Wahrheit sei nun endlich angebrochen und die Abstimmung über den Verbleib Großbritanniens in der EU stehe unmittelbar bevor. Bei der EM in Frankreich sei das Königreich noch bestens vertreten, denn mit Nordirland, Wales und England stünden gleich drei Teams aus Großbritannien bereits im Achtelfinale.
Im Vorfeld dieser geschichtsträchtigen Entscheidung habe sich das Britische Pfund stärker als in der Woche zuvor gezeigt, begründet werde dies mit einer gestiegenen Wahrscheinlichkeit der Briten pro Europa. So habe sich das Pfund-Sterling zum Euro von 0,7994 GBP bis auf aktuell 0,7673 GBP verteuert.
Das Devisenpaar EUR/USD sei wie bereits in der vergangenen Berichtswoche als volatil zu bezeichnen. Die europäische Gemeinschaftswährung habe sich gegenüber dem Greenback in einer Handelsrange zwischen 1,1131 USD und 1,1382 USD bewegt. Zur Stunde handle sie bei ca. 1,1340 USD.
Diese Handelswoche sei von der Unsicherheit bezüglich dem Ausgang des EU-Referendums geprägt und deshalb würden sich die Anleger mit ihren Engagements merklich zurückhalten. Nichtsdestotrotz seien bei verschiedenen Währungsanleihen Umsatztätigkeiten zu beobachten gewesen. Hierzu hätten insbesondere Bonds auf US-Dollar, Türkische Lira, Russische Rubel sowie auch vereinzelt Britische Pfund gezählt.
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Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Dr. Horst Schiessl. Die Mitglieder des Vorstands sind Uto Baader (Vorsitzender), Nico Baader und Dieter Brichmann. (23.06.2016/alc/a/a)
So sei der DAX wieder stabil über 10.000 Punkte geklettert und auch der GBP-Kurs habe sich erholt, nachdem sich sowohl die Umfrage-Ergebnisse als auch die Quoten der Buchmacher zum Teil deutlich zugunsten der EU-Befürworter verschoben hätten. Das Motto des Tages sei allerdings dennoch: "Nichts ist so gewiss wie die Ungewissheit."
Doch ginge es nach der Lautstärke des Applaus, so wären diese Woche freilich die Brexit-Freunde um Boris Johnson, Ex-Bürgermeister von London, als Sieger hervorgegangen. Johnson habe sich vor einem Millionenpublikum im Fernsehen und 6.000 Zuschauern vor Ort einen verbalen Schlagabtausch mit dem neuen Londoner Bürgermeister und EU-Befürworter Sadiq Khan geliefert. Während Johnson, der ein bisschen wie der englische Bruder von Donald Trump wirke, der Gegenseite polternd vorgehalten habe, sie habe nichts als Furcht verbreitet, habe Khan gesagt, die Brexit-Befürworter würden eine Hass-Kampagne gegen Zuwanderer führen. Johnson sei sich dabei auch für "dicke, fette Lügen" nicht zu schade.
Traditionell würden die Wähler kurz vor der Entscheidung aber wohl etwas vorsichtiger, weshalb auch die Hoffnung bestehe, dass sich die Briten nicht von den teilweise nationalistischen Emotionen der Brexit-Kampagne einlullen lassen würden, sondern den Warnungen der Ökonomen glauben würden.
So würden Befürworter eines Austritts tatsächlich der Bevölkerung zu vermitteln versuchen, dass die EU den Briten im Fall eines Brexits einen speziellen Handelsdeal anbieten werde, was die negativen Folgen eines Austritts begrenzen würde. Die europäische Gemeinschaft könnte es sich nicht leisten, Abstriche beim Handel mit dem Königreich zu machen, würden sie sagen. Experten der Citigroup und andere würden allerdings davon ausgehen, dass es genau andersherum sein werde. Wäre der Handel zwischen Großbritannien und der EU behindert, so wäre die Wirkung für die Briten um einiges verheerender als für die anderen EU-Wirtschaften. Schließlich mache der Export von Gütern und Dienstleistungen in andere EU-Staaten 15% des britischen Bruttoinlandsprodukts aus. In die andere Richtung würden Exporte der EU-Staaten nach Großbritannien im Schnitt gerade einmal 2,5% zu ihrem Bruttoinlandsprodukt beitragen.
Auch der Londoner City würde ein Aderlass drohen. Nicht nur verschiedene Institute der Finanzwirtschaft, die in UK für 12% des BIPs stehe, hätten den Abzug von Personal und Wertschöpfung in Richtung EU für den Brexit-Fall bereits angekündigt. Auch die europäische Bankenaufsichtsbehörde European Banking Authority (EBA), die in London angesiedelt sei, müsste Großbritannien den Rücken kehren.
Verhandlungen, die einem Votum für den Brexit folgen würden, kämen eher Scheidungsverhandlungen gleich. Wer einmal draußen sei, komme nicht mehr durch die Hintertür der Verhandlungen wieder rein - gemäß dem Motto: There is no way back.
Immerhin hätten sich die Spitzenklubs der Premier League für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Ein EU-Austritt würde die globale Ausrichtung der Liga konterkarieren, habe der Chairman der Premier League, Richard Scudamore, gesagt. Vielleicht sei es ja am Ende gar doch der Fußball, der den Ausschlag zugunsten der EU geben werde. Dann würden die Experten der englischen Fußballnationalmannschaft auch gerne eine erfolgreiche EM wünschen - eben bis zum Elfmeterschießen gegen das deutsche Team.
Zwei Tage vor dem Brexit-Referendum habe das Bundesverfassungsgericht (BuVerfG) in Karlsruhe den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Eindämmung der Staatsschuldenkrise grundsätzlich gebilligt, aber gewisse Grenzen gesetzt. Demnach dürfe sich die Bundesbank an Maßnahmen der EZB beteiligen, die dazu dienen würden, einzelne Eurostaaten im Notfall gezielt durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil zu unterstützen.
Laut BuVerfG verstoße die EZB mit dem Ankauf von Staatstiteln nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenpresse. Das Urteil bestätige damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das sogenannte OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) mit EU-Recht vereinbar sei und in das Mandat der EZB falle.
Allerdings habe Karlsruhe gewisse Einschränkungen gemacht, welche die EZB befolgen müsse. So verlange das BuVerfG, dass sich die Notenbank an die Vorgaben des EuGH halte, wonach bei den Anleihekäufen das Volumen vorab begrenzt werden müsse und zwischen der Emission der Titel und dem Ankauf durch die EZB gewisse Mindestfristen liegen müssten. Darüber hinaus dürften nur Schuldentitel von Ländern erworben werden, die Zugang zum Anleihemarkt hätten.
Die deutschen Verfassungshüter hätten sich damit im Kern einem Urteil des EuGH vom Sommer 2015 angeschlossen. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, habe Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe gesagt.
Der Richterspruch stelle damit weder einen Freibrief für die Notenbank noch eine Kapitulation vor der magischen Kraft des Faktischen dar, wie es die "Börsen-Zeitung" sehe. Vielmehr bestätige das BuVerfG mit dem Urteil die Unabhängigkeit der EZB, die man ihr seitens der Politik und der Kläger immer wieder versucht habe abzusprechen. Dabei dürfe man auch nicht vergessen, dass Mario Draghis Versicherung von 2012, alles zu tun, um die Gemeinschaftswährung Euro zu schützen ("Whatever it takes"), noch etwas weiter gegangen sei. Die EZB unternehme alles im Rahmen ihres Mandats ("within the mandate of the ECB"), habe der Präsident in einer Situation gesagt, in der nicht nur Griechenland und Zypern, sondern auch Spanien und Italien auf der Kippe gestanden hätten.
Dies sei ein solch deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl an die Adresse von Spekulanten gewesen, die sich gegen diese Länder in Stellung gebracht hätten, dass die angedeuteten Maßnahmen der EZB gar nicht hätten eingesetzt werden müssen. Vielmehr habe Draghis Muskelspiel gezeigt, dass die Notenbank als so stark angesehen werde, dass es sich nicht lohne, gegen sie zu zocken.
Dies solle nicht heißen, dass die insgesamt 37.000 Kläger mit Glanz und Gloria gescheitert seien. Natürlich hätten sie eine Niederlage erlitten, aber sie hätten auch vom BuVerfG bestätigt bekommen, dass eine direkte Staatenrettung durch die EZB mithilfe der Bundesbank nicht vorgesehen sei. Dies sollte der EZB bei künftigen geldpolitischen Maßnahmen eine Mahnung sein.
Inzwischen sei es für Investoren ein sehr mühsames Unterfangen, sich auf die Suche nach Anleihen mit einer noch aussprechbaren Rendite zu machen. Oftmals müssten sie auf Emittenten der zweiten oder sogar der dritten Reihe ausweichen. Doch hierbei sei stets der Hinweis angebracht, dass für eine bestimmte Restlaufzeit eine vergleichbar hohe Rendite auch einem entsprechenden Risiko der Position entspreche.
Dieses Risiko würden Privatanleger vielfach ganz bewusst meiden und sich zur Diversifikation ihres Depots Fremdwährungsanleihen zulegen. Zur Wahl stünden hierbei die unterschiedlichsten Fremdwährungen mit entsprechenden Zinskurven. Gegenüber den bei zehnjährigen deutschen Staatsanleihen aktuell zu erzielenden Renditen (ca. 0,06%) würden die US-Treasuries inzwischen wie aus einem Hochzinsland (1,70%) erscheinen. Doch das mit den US-Staatsanleihen verbundene Devisenrisiko sei nicht zu unterschätzen.
Somit gehe die Suche nach Alternativen weiter. Insbesondere Länder mit moderatem Wirtschaftswachstum, stabilen Devisenkursen und einer niedrigen Inflation stünden in der Gunst der Investoren. Ein solches Land sei nach dem momentanen Stand der Dinge Singapur. So rentiere aktuell ein am 01.06.2026 endfälliger Singapur-Bond mit ca. 2,00% und die Währung handle mit ca. 1,5160 SGD in der Tradingrange der vergangenen 14 Monate (1,4348 SGD und 1,6523 SGD).
Sollte das Geld noch längerfristig angelegt werden, so stünden auch Anleihen mit längeren Restlaufzeiten (ISIN SG7U32949426 / WKN A1A0SM/ 2030; ISIN SG3254976487 / WKN A1G3A9/ 2042) zur Verfügung. Aktuell werde die Inflationsrate in Singapur für den Monat April gegenüber dem Vormonat mit -0,5% und gegenüber dem Vorjahresmonat mit +0,8% angegeben. Doch auch bei diesen Bonds müsse jeder Anleger für sich selbst entscheiden, ob er bereit sei, das Zins- und Devisenänderungsrisiko zu tragen.
Während man sich in Brüssel anschicke, die für alle Beteiligten schmerzhaften Russland-Sanktionen um sechs Monate zu verlängern, umgarne Russlands Staatschef Vladimir Putin die EU, um genau dies zu verhindern. Seine Signale, wonach sein Land nicht nachtragend sei, seien aber zu spät gekommen. Die EU halte den Druck auf Russland aufrecht. So hätten die Botschafter der EU-Einzelstaaten der Verlängerung der Sanktionen inzwischen zugestimmt - eine Entscheidung, die voraussichtlich am morgigen Freitag auf Ebene des EU-Rats abgesegnet werden dürfte. Es gebe zwar Fortschritte, aber eben nicht genügend. So laute der Tenor in Brüssel bei Betrachtung der Situation in der Ostukraine.
"Die Bedingungen für eine Aufhebung seien nicht gegeben. Die Vereinbarung von Minsk wird nicht respektiert", habe der französische Außenminister Jean-Marc Ayrault gesagt. Dies sei erst der Fall, wenn das Waffenstillstandsabkommen für die Ostukraine voll umgesetzt sei.
Mit der Verlängerung der Sanktionen bis Ende Januar 2017 würden die Europäer weiterhin Druck auf Moskau ausüben wollen. Denn noch immer gebe es fast täglich Gefechte zwischen Separatisten und der ukrainischen Armee und somit habe die Regierung in Kiew keine Kontrolle über ihre Grenze zu Russland. Es sei längst geplant gewesen, Wahlen in jenen Gebieten abzuhalten, die von den Separatisten kontrolliert würden.
Bereits vor kurzem habe die EU die Krim-Sanktionen gegen Russland um ein Jahr - bis zum 23. Juni 2017 - verlängert. Diese Strafmaßnahmen würden Beschränkungen für den Im- und Export von Waren und Investitionen umfassen. So dürfen Europäer keine Immobilien auf der Krim erwerben und es gelte ein Verbot für Tourismusdienstleistungen.
Die nun zu beschließenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die bis 31. Juli laufen würden, sollten ergänzend sein und würden sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Handel mit Rüstungsgütern und die russische Energiewirtschaft richten. Umgekehrt habe Russland Gegensanktionen verhängt, welche die europäische Wirtschaft empfindlich getroffen hätten.
Aber vielleicht würden die jüngsten Signale Putins doch das Ende der Sanktionen einläuten, dessen Zeitpunkt nur verschoben worden sei. Sein Aufruf, das Vertrauen in die Beziehungen von Russland und der EU wiederherzustellen, sollte in Brüssel als Chance und Gesprächsangebot begriffen werden.
Griechenland solle wieder an die normale Geldversorgung der Europäischen Zentralbank (EZB) angedockt werden, indem die EZB auch griechische Staatsanleihen kaufen könne. Ab kommendem Mittwoch würden griechische Staatsanleihen trotz ihres Ramschstatus wieder als Kreditsicherheiten von der EZB akzeptiert. Daraus folge aber nicht automatisch die Zulassung zum laufenden Anleihen-Kaufprogramm der Notenbank, have hierzu allerdings ihr Präsident Mario Draghi in Brüssel verlauten lassen.
Indessen hätten Hellas internationale Geldgeber die nächste Finanztranche für das schuldengeplagte Land freigegeben. Demnach habe Athen diese Woche - im Windschatten von drohendem Brexit und der Fußball-EM - Hilfsgelder in Höhe von 7,5 Mrd. Euro erhalten. 5,7 Mrd. Euro davon sollten dazu dienen, griechische Schulden beim IWF und der EZB zurückzuzahlen. Mit den restlichen 1,8 Mrd. Euro solle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Inländern nachgekommen werden, wovon man sich auch einen gewissen Schub für die Wirtschaft erhoffe
Die Anspannung der Marktteilnehmer über den Ausgang des Brexit-Referendums am heutigen Donnerstag lasse sich in diesen Tagen nicht nur anhand der hohen Volatilitäten an den Märkten ablesen, sondern spiegle sich auch in der Zurückhaltung der Unternehmen zur Mittelaufnahme am Kapitalmarkt wider. In dieser Woche seien lediglich 1,3 Mrd. Euro durch den kanadischen Getränkehersteller Cott sowie die beiden französischen Unternehmen Christian Dior und Eutelsat aufgenommen worden.
Den Anfang habe Eutelsat mit einem 500 Mio. Euro schweren Bond gemacht, welcher am 23.06.2021 fällig sei. Der Telekommunikationsdienstleister biete seinen Kunden eine jährliche Verzinsung von 1,125% und die Anleihe sei zu 99,894% emittiert worden. Dies komme einem Emissionsspread von +164,20 bps über der vergleichbaren Bundesanleihe gleich.
Das für luxuriöse Mode bekannte Unternehmen Christian Dior habe 350 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zum 24.06.2021 emittiert. Dior zahle seinen Gläubigern einen jährlichen Kupon in Höhe von 0,75%. Der Ausgabepreis habe bei 99,902% gelegen, was einem Emissionsspread von +82 bps über Mid Swap entsprochen habe.
Zu guter Letzt habe sich der kanadische Getränkehersteller Cott Finance an den Kapitalmarkt gewagt und 450 Mio. Euro einsammeln können. Der Bond biete seinen Anlegern eine jährliche Verzinsung von 5,5%, die jeweils hälftig am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres ausgezahlt werde. Der achtjährige Bond sei am 01.07.2024 fällig und zu pari begeben worden (+575 bps über der vergleichbaren 1,5% Bundesanleihe mit Fälligkeit am 15.05.2024).
Alle Emittenten hätten ihre Anleihen mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht zugunsten des Emittenten (Make-Whole-Option) sowie einer Mindeststückelung von 100.000 Euro ausgestattet. Aufgrund der gewählten Mindeststückelung würden sich eher institutionelle Anleger die Bonds in ihre Depots legen.
Die vergangenen Handelstage seien ein Spiegelbild der Brexit-Wettquoten bzw. der neuesten Umfrage-Ergebnisse gewesen. Habe man vor Monaten noch unaufgeregt diesem Datum entgegengeblickt, so habe die Nervosität in dieser Woche von Tag zu Tag zugenommen. Dies sei auch an der Tradingrange beim Euro-Bund-Future (164,08%/ 165,68%) abzulesen gewesen, aber noch deutlicher sei es beim 30-jährigen Euro-Buxl-Future geworden. Die Handelsrange innerhalb von fünf Tagen von über 7,5 Prozentpunkten sei auch bei dieser Restlaufzeit eher selten zu beobachten.
Somit stehe man bei allen auf hohem Level korrigierten September-Kontrakten vor einem abwartenden Handelstag mit geringen Umsätzen. Da die meisten Investoren allerdings den Rentenmarkt weiterhin von der Long-Seite angehen würden, sei eine weitere Korrektur der Märkte nicht auszuschließen. Zusätzlich sei aber auch zu bedenken, dass sich alle Endinvestoren für eine bestimmte Art der Positionsführung entschieden hätten und diese nur bei extremen Marktausschlägen adjustieren würden. Daher bleibe allen Marktteilnehmern nur die Möglichkeit, mit dem britischen Motto: "Abwarten und Tee trinken" an die Sache heranzugehen. Am Freitag würden sich die Europäer ab ca. 5:00 Uhr an das Beurteilen des Endergebnisses wagen, um am Nachmittag und im Laufe der kommenden Woche festzustellen, zu welchem Ergebnis die ausländischen Investoren gekommen seien.
Devisenkursverschiebungen und massive Interventionen seitens ausländischer Investoren würden hierbei den Takt vorgeben und nicht die innereuropäischen Marktteilnehmer. Dies gelte für alle Bereiche des Finanzmarktes, Aktien und Renten.
Dennoch sei es sicherlich nicht falsch, die Charttechnik zu Rate zu ziehen. Nach oben bleibe das bisherige Hoch bei 165,68% als Widerstand erhalten und nach unten seien Unterstützungslinien bei 163,45%, 162,25% und 160,50% zu registrieren. Das Benennen von drei Unterstützungen versus nur einem Widerstand sollte zwar nicht überbewertet werden, aber infolge des rasanten Anstiegs über einen Zeitraum von vielen Wochen sei natürlich die Gefahr von Gewinnmitnahmen nicht von der Hand zu weisen. Sollte es dazu kommen, dann kenne man zumindest die möglichen Haltepunkte, an denen man noch aussteigen könnte.
Während sich die Eurostaaten in Zurückhaltung geübt hätten, hätten die USA in dieser Handelswoche aus dem Vollen geschöpft. So seien für 233 Mrd. USD Geld- und Kapitalmarktpapiere zum Kauf angeboten worden. Für alle Interessierten sollte aufgrund der Fälligkeitspalette etwas dabei gewesen sein. T-Bills für 127 Mrd. USD mit Laufzeiten zwischen 4 und 52 Wochen sowie T-Notes für 106 Mrd. USD mit Laufzeiten von 2, 5, 7 und 30 Jahren. Aufgelegt worden seien aber nicht nur Straight Bonds, sondern auch 13 Mrd. USD als zweijähriger Floater und 5 Mrd. USD als 30-jährige inflationsindexierte Anleihe.
Die Auktionen in Euroland (für ca. 4 Mrd. Euro) seien auf Initiative der Slowakei, Belgiens und der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Zum einen seien die beiden slowakischen Anleihen (ISIN SK4120011636 / WKN A181DY/ 2023; ISIN SK4120010430 / WKN A1ZUZV/ 2027) und diverse belgischen Staatsanleihen (ISIN BE0000337460 / WKN A18W1U/ 2026; ISIN BE0000335449 / WKN A1ZWX5/ 2031; ISIN BE0000336454 / WKN A1Z6P2/ 2038) aufgestockt worden. Aber auch Deutschland habe das Emissionsvolumen der noch mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren ausgestatteten Anleihe (ISIN DE0001102341 / WKN 110234) um 1 Mrd. Euro auf insgesamt 17 Mrd. Euro erhöht. Die Zuteilung der 1,6fach überzeichneten Anleihe sei bei einer Durchschnittsrendite von 0,65% erfolgt.
Die Woche der Wahrheit sei nun endlich angebrochen und die Abstimmung über den Verbleib Großbritanniens in der EU stehe unmittelbar bevor. Bei der EM in Frankreich sei das Königreich noch bestens vertreten, denn mit Nordirland, Wales und England stünden gleich drei Teams aus Großbritannien bereits im Achtelfinale.
Im Vorfeld dieser geschichtsträchtigen Entscheidung habe sich das Britische Pfund stärker als in der Woche zuvor gezeigt, begründet werde dies mit einer gestiegenen Wahrscheinlichkeit der Briten pro Europa. So habe sich das Pfund-Sterling zum Euro von 0,7994 GBP bis auf aktuell 0,7673 GBP verteuert.
Das Devisenpaar EUR/USD sei wie bereits in der vergangenen Berichtswoche als volatil zu bezeichnen. Die europäische Gemeinschaftswährung habe sich gegenüber dem Greenback in einer Handelsrange zwischen 1,1131 USD und 1,1382 USD bewegt. Zur Stunde handle sie bei ca. 1,1340 USD.
Diese Handelswoche sei von der Unsicherheit bezüglich dem Ausgang des EU-Referendums geprägt und deshalb würden sich die Anleger mit ihren Engagements merklich zurückhalten. Nichtsdestotrotz seien bei verschiedenen Währungsanleihen Umsatztätigkeiten zu beobachten gewesen. Hierzu hätten insbesondere Bonds auf US-Dollar, Türkische Lira, Russische Rubel sowie auch vereinzelt Britische Pfund gezählt.
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