es besteht weiterhin kein Grund, mich zu beleidigen wie bereits weiter oben im Thread (118), selbst wenn Du argumentativ in der Ecke stehst.
Die Anfrage bezieht sich auf einen völlig anderen Sachverhalt. Wie bereits mehrfach - auch in diesem Thread - dargelegt, fand hier keine TK-Ueberwachung durch ARIVA statt, sondern eine Entfernung rechtswidriger Inhalte nach entsprechender Meldung durch Emüfänger der Inhalte. Das ist etwas anderes als die systematische Ueberwachung von -Anschlüssen oder e-Mail-Versendern durch staatliche Organe durch Gerichstbeschluss. Wie oben dargelegt, ist das Verfahren ARIVAs durch das entsprechende Gesetz nicht nur gedeckt, sondern sogar gefordert.
PS: niemand gibt seine Rechte an der Garderobe ab - es geht hier um Rechtsgüterabwägung. Und wie Du vielleicht weisst, endet Deine Freiheit da, wo die eines anderen beginnt. -----------
Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage, nicht für das, was Du verstehst. |