Corona. Hammer-Urteil in Weimar

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neuester Beitrag:  25.04.21 10:37
eröffnet am: 11.04.21 00:53 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 9
neuester Beitrag: 25.04.21 10:37 von: Gabrieleehfwa Leser gesamt: 3869
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bewertet mit 3 Sternen

11.04.21 00:53 #1 Corona. Hammer-Urteil in Weimar
Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
(Der Beschlusstext ist im verlinkten Beitrag eingebettet.)
https://reitschuster.de/post/...stand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/  
20.04.21 22:05 #2 Hammerurteil? Rohrkrepierer...
Aber das war schon klar. Ein Familiengericht hat keine solchen Kompetenzen. Wird nur von Bildungsfehrnen bejubelt.

Sozialkunde gibts bei uns schon ab der 6ten klasse.

Das Urteil des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht an Schulen war rechtswidrig. Sachsen hat die Impfpriorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen komplett aufgehoben. Alle Entwicklungen im Live-Ticker.
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20.04.21 22:11 #3 Gibt es eine statistische Erfassung der
vom RKI registrierten  9609 Corona-Neuinfektionen, sowie der  297 neuen Todesfälle? (Heutiger Tag)

Alter, Geschlecht, Berufsbild, Staatsangehörigkeit, Vorerkrankt?, bekannt wo angesteckt?,  usw.

oder sind unsere Gesundheitsämter bzw. die Behörden zu blöd, solche Daten zu erfassen?
Bisher habe ich nirgendwo etwas gefunden!

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MfG bauwi
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will.
20.04.21 22:38 #4 Datenschutz ist dir ein Begriff?
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20.04.21 23:09 #5 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 21.04.21 11:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Regelverstoß - Quellenangabe fehlt

 

 
20.04.21 23:35 #6 Die Anwältin des Weimarer Verfahrens hatte wo.
nach klagewilligen Eltern mit bestimmten Anfangsbuchstaben im Nachnahmen gesucht (wegen des Geschäftsverteilungsplans bei dem Gericht). Damit das Verfahren bei einem Richter landete, der Prozessbeteiligte aufforderten, die Masken abzulegen.
In Weimar stellt ein Familienrichter fest, dass die Maskenpflicht in Schulen das Kindeswohl gefährdet. Während "Querdenker" das Urteil bejubeln, sind Behörden entsetzt. Amtsgerichte in ganz Deutschland berichten derzeit von ähnlichen Anträgen. Inzwischen scheint auch klar, wie die Klagen of ...
 
20.04.21 23:39 #7 Nach mehreren Anzeigen prüft natürlich die Staa.
anwaltschaft Erfurt übrigens die Aufnahme von Ermittlungen gegen den sachlich unzuständigen Richter wegen Rechtsbeugung.

§ 339 StGB: "Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft." - https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html

https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/...zur-maskenpflicht  
21.04.21 00:44 #8 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 21.04.21 11:29
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Unterstellung

 

 
21.04.21 19:31 #9 #4 Der abgefuckte Datenschutz hat Menschenleb.
gekostet!  Dieses Argument kann deshalb aus ethischen Gründen nicht mal mehr im Ansatz greifen!
Es werden schließlich keine Namen oder Anschriften genannten!  
Der abgefuckte Datenschutz ist zudem mitverantwortlich für den unsittlichen Anstieg der Mieten!
Warum kann die Stadt München nicht Aukunft darüber geben, wieviel Briefkastenfirmen, die hier keine Steuern bezahlen, im Besitz von Immobilien der Stadt sind?
Mit dem Datenschutz kann wunderbar vertuscht werden.
Wieso sollte der Datenschutz mehr als Menschenleben wert sein?
Wenn daraus eine Ideologie und ein Dogma gemacht wird, unterscheiden wir uns kaum noch von den Schergen des NAZI-Regimes!  Den Schurken waren Menschenleben auch nichts wert!
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MfG bauwi
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