dann müsste man aber mal trennen nach dem Einspeisungsgesetz und dem EEG. Kohlepfennig war 1974 bis 1995. "Ziel war die Finanzierung des Steinkohleabbaus in Deutschland, der ohne den Kohlepfennig gegenüber dem Ausland nicht konkurrenzfähig gewesen wäre. Die Höhe des Kohlepfennigs war von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 1990 wurden die Preise der Stromrechnungen um durchschnittlich 8,25 % angehoben, was 5,3 Mrd DM entsprach. Geplant war, den Kohlepfennig ab 1996 in halber Höhe auch in den neuen Bundesländern zu erheben. Verfassungsmäßigkeit [Bearbeiten] Am 11. Oktober 1994 entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts jedoch, dass der Kohlepfennig verfassungswidrig ist. Es gab damit einem Verbraucher Recht, der der RWE die Zahlung des Kohlepfennigs für das Jahr 1985 verweigert hatte. Das BVerfG argumentierte, der Kohlepfennig sei nicht zu rechtfertigen, da er eine Allgemeinheit von Stromkunden belaste, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für Steinkohle aus Deutschland habe. Mit Ablauf des Jahres 1995 wurde der Kohlepfennig somit abgeschafft. Seither wird der Steinkohleabbau aus dem Staatshaushalt subventioniert." (Wikipedia Kohlepfennig)
Das Prob ist ja gerade dass man da alles in einen Topf rührt und dann Äpfel und Birnen vergleicht.
Das Einspeisungsgesetz und das EEG regeln ja nur einen Abnahmezwang zu staatlich fixierten Konditionen. ----------- a) Vertraue niemals irgendwelcher Hardware b) Ändere niemals irgendetwas am Computer |