eine exponierte Meinung frei von Kenntnis. Bachmeier wurde wegen Totschlag, nicht wegen Mord verurteilt. Der Richter als solcher ist unabhängig, irgendwelche Extrembeispiele ändern das nicht. Der Richter konnte wohl nicht anders, das ist korrekt. Wiederholungstäter mit Gewalt, da hat das Jugendstrafrecht mit dem "Straf"ziel Erziehung nicht viel Spielraum. Das war übrigens auch die Begründung des Staatsanwalts: über drei Jahre Haft, damit der Täter die Möglichkeit bekommt, seinen Hang zur Gewalt in den Griff zu bekommen.
Und was in diversen Kommentaren in diversen Foren steht, is mir ziemlich sehr total egal. Gerade bei diesem Thema gibt es mehr als genug Stammtischbrüder und -schwestern, die nach dem Motto verfahren: siehe erster Satz dieses Postings. ----------- Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht. |