Einlagensicherung?

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neuester Beitrag:  22.04.12 22:14
eröffnet am: 22.04.12 21:08 von: conrado Anzahl Beiträge: 8
neuester Beitrag: 22.04.12 22:14 von: rotgrün Leser gesamt: 855
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22.04.12 21:08 #1 Einlagensicherung?
Unter www.edb-banken.de/index.asp und www.bankenverband.de/service/einlagensicherung sind sehr interessante Regelungen für den Entschädigungsfall zu finden, die vielen Anlegern bestimmt unbekannt sind, und zwar 1. Gemäß § 6 Absatz 5 des Statuts des Einlagensicherungsfonds umfassen die Zahlungen im Rahmen der Sicherungsgrenze auch Zinsansprüche. Diese laufen grundsätzlich bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Einlagensicherungsfonds entschädigt Zinsen nur dann, wenn und soweit vertragliche Ansprüche bestehen. Geregelt ist ferner, dass der Einlagensicherungsfonds Zahlungen nur für Zinsen in marktüblicher Höhe leistet. 2.  Warum besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung? Dies hat praktische Gründe. Gäbe es einen Rechtsanspruch, wäre der  Fonds eine Versicherung. Es fiele unter anderem Versicherungssteuer an  und das Verfahren würde nicht nur komplizierter, sondern auch teurer.  Deshalb hat der Bankenverband bei Gründung des Fonds – in enger  Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und der zuständigen Aufsicht –  darauf verzichtet, einen Rechtsanspruch festzuschreiben. 3. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 Einlagensicherungs- und  Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) umfasst die Entschädigung im Rahmen  der Obergrenze von 100.000 € auch Ansprüche auf Zinsen. Diese Ansprüche  entstehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung  der Verbindlichkeiten, längstens bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens.  Voraussetzung dafür ist, das ein vertraglicher Anspruch des Kunden auf  Verzinsung seiner Einlagen besteht.Zu 2. ist interessant, dass kein Rechtsanspruch besteht und zu 3. verstehe ich so, dass  Zinsen erst ab dem Tag des Eintritt des Entschädigungsfalls gewährt werden. Zinsen die von der Bank beim Eintritt des Entschädigungsfalls noch nicht gutgeschrieben sind, d.h. noch nicht fällig waren, sind offenbar  durch das Anlegerentschädigungsgesetz nicht abgesichert. Wenn z.B. Festgeldzinsen erst nach Ablauf der Festlegungsfrist fällig werden, kann dies u.U. ein sehr hoher Betrag sein.  
22.04.12 21:22 #2 Auf jeden Fall du!
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Gladbach hat 0:0 gegen Hertha gespielt, ich näss mich ein!
22.04.12 21:36 #3 Wer ich?
Trage keine Einlagen.
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Zu Risiken und Nebenwirkungen zum Urheberrecht
fragen sie JP,oder tragen den Anwalt zum Apotheker
22.04.12 21:37 #4 Genau, Rotgrün trägt schon
erwachsenenwindeln!
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22.04.12 21:46 #5 Die Schuhe sind eigentlich der sicherste
Ort für Einlagen. Da gehen sie eigentlich nicht so leicht verloren.  
22.04.12 22:02 #6 Sorry hat gedauert
war gerade die Nachtwindeln anlegen:-)....
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22.04.12 22:03 #7 Katheter durchgeladen und entsichert???
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22.04.12 22:14 #8 und eingerastet
jawohl....ready to schiff offff....
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