es gibt derzeit keine meldepflichtigen Leerverkauften Positionen.
Meldepflicht besteht erst dann, wenn der Saldo bei 0,2% steht.
Pflicht zur Meldung und Veröffentlichung besteht sogar erst bei Saldo von 0,5%.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf
Hält eine natürliche oder juristische Person signifikante Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien oder öffentlichen Schuldtiteln, die an einem Handelsplatz der EU gehandelt werden, sind diese seit dem 1. November 2012 gemäß der EU-LeerverkaufsVO[24] der zuständigen Behörde zeitnah – konkret bis 15:30 Uhr des nächsten Handelstages nach ihrer Entstehung[25] – anzuzeigen. Dies gilt ggf. auch für ungedeckte Positionen in Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel.
Eine „Netto-Leerverkaufsposition“ liegt vor, wenn die Anzahl der gehaltenen Short-Positionen die Anzahl der gehaltenen Long-Positionen übersteigt, also quasi ein Überhang an Short-Positionen besteht.[25]
Bei Aktien liegt beispielsweise Signifikanz vor, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,2 % oder mehr des ausgegebenen Aktienkapitals beträgt („Meldeschwelle“). Werden 0,5 % oder mehr erreicht, werden die Positionen der Öffentlichkeit offengelegt („Offenlegungsschwelle“).[24][25]
In Deutschland sind offengelegte Netto-Leerverkaufspositionen dem Bundesanzeiger zu entnehmen.[26]
Link zu den Leerverkäufen im eBundesanzeiger:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...let?page.navid=to_nlp_start |