"Aber das Urteil bekräftigt ja m.E. nur eine Steuerfreiheit, falls die Voraussetzungen einer Abspaltung erfüllt werden."
Aus meiner Sicht nicht. Das Urteil ist absolut wegweisend und ziemlich heftig. Es besagt u.a., dass Steuerfreiheit gilt, wenn ausländische Gesellschaften sich aufspalten, aber die Voraussetzungen des dt. Umwandlungsgesetzes etc. nicht erfüllt sind. Ausländische Unternehmen müssen die nicht erfüllen.
"Ich habe Bedenken dass es sich in meinem Fall die DAB Bank (Depotbank) leicht macht, die Steuer vorsorglich abführt und ich dann letztlich in der Beweis Pflicht gegenüber dem FA bin. "
Ja, die Bedenken habe ich bei meiner Bank, ING, leider auch. Das Urteil ist übrigens per 14.10. erst veröffentlicht und damit brandneu. Auch hier dauert die Meinungsbildung vielleicht.
"Wenn ich erst nach dem Ex Day die neuen & alten Aktien verkaufe, die ohne zwischenzeitliche Kursschwankungen dann auch 12000 EUR wert sein sollten, zahle ich auch 500 EUR Steuern auf den Gewinn bei den neuen Aktien. Wo ist dann der Unterschied? "
Die werden dann keine 12.000 wert sein, da die Assets der neuen Kyndryl dann ja weg sind. Der Markt wird den Kurs nach unten schieben, dafür hast Du aber die Kyndryl - Stücke. Ansonsten wird vermutlich auch der Einstandskurs angepasst und runtergesetzt, d.h. bei einem Kurs von 120 würdest Du sogar mehr an Steuern bezahlen, denke ich. Bin mir da aber nicht wirklich sicher.
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