echt besch.... "eidend" aus :-)) Aber es gibt ja eine Alternative (am Schluss des Beitrags) ;-))
Rechtliche Lage nach russischem Arbeitsrecht Nach dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation gelten bei einer Zerstörung der Produktionsstätte folgende Regeln: Betriebsstillstand (Prostoi): Wenn die Arbeit aus Gründen eingestellt werden muss, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten haben (z. B. durch Kriegseinwirkung/höhere Gewalt), wird dies als „unverschuldeter Betriebsstillstand“ gewertet. In diesem Fall steht den Mitarbeitern laut Gesetz in der Regel zwei Drittel ihres Grundgehalts (Tariflohn/Bezug) zu Fortzahlung bei Katastrophen: Das Gesetz sieht vor, dass bei Katastrophen oder außergewöhnlichen Umständen, die das Leben gefährden, Schutzmechanismen greifen, die eine vollständige Gehaltseinstellung ohne rechtliche Grundlage erschweren.
Praktische Umsetzung und Probleme Trotz der gesetzlichen Vorgaben berichten Quellen von erheblichen Schwierigkeiten in der Realität: Zahlungsverzug und eingefrorene Konten: Es gibt Berichte über strategische Betriebe (z. B. Werften in Jaroslawl), die Löhne über Monate schuldig blieben, weil staatliche Gelder ausblieben oder Konten wegen Steuerschulden eingefroren wurden. Zwangsurlaub und Arbeitszeitverkürzung: Viele Unternehmen reagieren auf Krisen nicht mit Kündigungen, sondern schicken Mitarbeiter in unbezahlten oder teilbezahlten Zwangsurlaub oder führen eine 4-Tage-Woche ein, um Kosten zu senken. Alternative „Armee“: In einigen Fällen, in denen Fabriken schließen mussten, wurde Arbeitnehmern die Wahl gelassen: unbezahlter Urlaub oder der Eintritt in die russische Armee, um dort ein deutlich höheres Sold-Gehalt zu beziehen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein rechtlicher Anspruch auf eine Teilfortzahlung besteht, jedoch führen die wirtschaftliche Belastung und fehlende staatliche Transferzahlungen in der Praxis häufig zu Zahlungsausfällen oder dem Druck, in den Militärdienst zu wechseln.
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