AVZ Minerals Limited (ASX: AVZ, FSE: 3A2) - Aktienhandel bleibt weiter ausgesetzt bis 18.5.17 bzw. bis zur nächsten ASX-Meldung über den Ausgang der Due Diligence Prüfung bezüglich des Manano Lizenzverfahrens.
Hier die offizielle Meldung dazu:
http://www.stocknessmonster.com/news-item?E=ASX&S=AVZ&N=821208
AVZ wurde im Vorfeld von einer Anhörung durch den Obersten Gerichtshof der DRK über eine Klage zur Aufhebung der Ministerialverordnung unterrichtet, welche die Bergbaulizenz (PE 12202) hinsichtlich des durch PR 13359 (Projekt Manono) abgedeckten Gebietes annullierte. Die Bergbaulizenz war im Besitz einer dritten Partei namens Manono Minerals Sarl (Manomin). Das Unternehmen wurde unterrichtet, dass der Oberste Gerichtshof Manomins Anspruch abgewiesen hat, und damit die Entscheidung des Bergbauministers der DRK bestätigt, der PE 12202 annullierte. AVZ versteht, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs endgültig ist und es keine weiteren Möglichkeiten für eine Berufung in der DRK gibt. Das Unternehmen war kein Verfahrensbeteiligter vor dem Obersten Gerichtshof. AVZ wurde davon unterrichtet, dass die Beteiligten ein vollständiges schriftliches Urteil des Obersten Gerichtshofs innerhalb der nächsten paar Tage erwarten kann. AVZ ist daher weiterhin auf dem Weg, die Due Diligence (Prüfung mit gebührender Sorgfalt) abzuschließen, und danach die Akquisition und die zweite Tranche der Platzierung (siehe Pressemitteilung vom 2. Februar 2017) am oder um den 23. Mai 2017 abzuwickeln. |