Löschung

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neuester Beitrag:  29.10.17 13:02
eröffnet am: 28.10.17 12:39 von: solarxxl Anzahl Beiträge: 16
neuester Beitrag: 29.10.17 13:02 von: tbhomy Leser gesamt: 15647
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28.10.17 12:39 #1 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 29.10.17 13:12
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28.10.17 12:53 #2 Air Berlin
m.M.n. wird es kein Zock mehr geben und außerdem gibt es noch andere Hauptforen zum
Thema Air Berlin, danke  

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28.10.17 17:41 #3 Ab Montag bekommt AB Aktie
sein tatsächlichen und realistischen Wert.  
28.10.17 21:22 #4 Letzter Flug Air Berlin war am Freitag.
Seitdem gibt es die Marke nicht mehr. Mehr muss man
dazu nicht sagen  
28.10.17 23:23 #5 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 29.10.17 13:13
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Marktmanipulation vermutet

 

 
28.10.17 23:51 #6 was redest du Markis
Die Aktionäre von AIR Berlin gehen nicht leer aus, weil AG bleibt weiter und ab nächste Woche für Zocker gibt's nichts zu suchen .


Das meinst du doch nicht ernst ????
Die Bude ist am ende die haben nicht mal mehr ein Flugzeug das für sie startet.
Bleib mal bei den Fakten

Zocken ok Unwahrheiten behaupten nicht  
28.10.17 23:58 #7 Air Berlin
Ich meine ab Montag air Berlin Aktien fliegt wie Rakete  

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28.10.17 23:59 #8 kann sein
aber nicht unbedingt nach Norden............
 
29.10.17 09:35 #9 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 29.10.17 13:14
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Marktmanipulation vermutet

 

 
29.10.17 10:06 #10 nein das ist nicht so Markis
AB hat Insolvenz angemeldet.

Die Aktionäre haben hier nichts mehr zu melden.
Auch bei der Verteilung falls noch "Restvermögen" übrigbleibt kommen erst die Gläubiger
als letztes die "Besitzer" Aktionäre das ist fakt kannst du im Inso Gesetz nachlesen.

Wie kommst du darauf das jemadn den Pleite Aktienmantel kaufen will ???

Das ist hier keine Übernahme Markis-2007 das ist eine Insolvenz hier kommt kein Angebot pro Aktie  

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29.10.17 10:22 #11 hier al ein link für dich Markis-2007
http://www.insolvenz-ratgeber.de/forderungsausfall/aktionaer/

Sind Sie Gläubiger im Insolvenzverfahren?
 
Aktionäre sind keine Gläubiger mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch Sie nicht möglich ist.

Nehmen Sie an einer Quotenverteilung teil?
 
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.
 
Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende des Verfahrens klar sein, wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind. Verbleibt nach der Schuldentilgung noch ein Überschuss, wird dieser an die Aktionäre ausbezahlt.


Bitte mal genau durchlesen dann kommst du schnell drauf das du total falsch liegst

 

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29.10.17 10:25 #12 so
Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.


Das kann man bei AB gleich ausschließen große Vermögenswerte sind hier nicht vorhanden.

Alle Flugzeuge sind Leasing und nicht Eigentum der AG
Viel wird es hier nicht zu verteilen geben.  
29.10.17 10:30 #13 Interessant....
...was manch einer hier auf Ariva so versucht, den Lesern zu AB weis zu machen., oder ?

Das halte ich angesichts der Häufigkeit inzwischen für bedenklich. Nur meine kritische Meinung.  

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29.10.17 11:09 #14 z.B.
Und alle dazu gehörige  Teile wurde ausverkauft, Insolvenz Verwaltung ruf eine Aktionere Versammlung. Dann muss zugestimmt werden,entsprechenden Preis pro Aktie und Angebot von Kaufern. Das heiß, das Geld von Verkauf bekommen Gläubiger und AKTIONERE!  PUNKT!  


so etwas ist ne klare Lüge bitte mal das Insolvenz Gesetz lesen !!!!!!
Markis.2007 nachden der Inso Verwalter alles zu Geld gemacht hat kommt ne Quotenverteilung

Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.

Noch Fragen ???
Steh ja alles drin es wird keine Aktionärsversammlung geben du bist nicht mal berechtigt an der Quotenverteilung teilzunehmen nur wenn was übrig bleibt.

Kannst bei AB ausschließen  
29.10.17 11:10 #15 das Geld
Bekommen nur die Gläubiger das ist PUNKT  
29.10.17 13:02 #16 Gut, dass es Gesetze gibt...
..welche die wichtigen Dinge in einer Insolvenz und am Markt für Aktienhandel regeln. So auch hier im Falle der Air Berlin .

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/

Und zum Thema Marktmanipulation gibt es seit Sommer 2016 übrigens auch ein Gesetz.

"Es gibt handelsgestützte Marktmanipulationen (Eingabe von missbräuchlichen Orders) und informationsgestützte Marktmanipulationen (z.B. Verbreiten von falschen Gerüchten, “Pushen”)."

https://www.godmode-trader.de/artikel/...uchsverordnung-kommt,4754789  

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