MK Michael K. vor 2 Stunden Keine Sorge. Es droht Le Pen, Nationalisten in Spanien, Italien, Gegenwind aus Polen und Ungarn. Im Norden Dänemark. Diese EU ist dem Untergang geweiht. Und das ist gut so. Danach Neuanfang.
Ernst K. vor 2 Stunden "Der Bundesrat hatte das Gesetz erst am Vormittag beschlossen, nachdem am Donnerstag der Bundestag zugestimmt hatte." Nach meinen Informationen wurde das Gesetz im Bundestag mit Zustimmung der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen beschlossen. Warum wird das hier nicht erwähnt? Weil die AfD im Sinne der Steuerzahler, nämlich dagegen gestimmt hat? Ein Parlament, das den Verlust von Teilen der Haushaltshoheit beschließt, handelt gegen den Willen der Bürger und ist das Geld nicht wert. Ich hoffe, das BVG urteilt neutral.
Robie vor 3 Stunden In der FAZ listet Matthias Herdegen am 25.3. (S.6) in einem hervorragenden Artikel auf, gegen welche Grundregeln der „Wiederaufbaufonds“ verstößt. Art. 310 Abs. 1 AEUV: Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts. Art. 125 AEUV: No-bail-out (ausgehebelt durch Nachschusspflicht des Wiederaufbaufonds im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsstaates), hierzu auch Art. 79 Abs. 3. GG: betrifft die Haushaltsautonomie des Parlaments. Zudem sind betroffen Art. 115 Abs. 2 GG (Schuldenbremse) und Art. 23 Abs. 1 Satz 3, 79 Abs. 2 GG: Notwendige Voraussetzung zur Eigenmittelerhöhumg ist die Zustimmung einer verfassungsändernden Mehrheit. Es ist skandalös, dass Bundestag und Bundesrat dem zugestimmt haben!
https://www.welt.de/wirtschaft/article229221805/...unterzeichnen.html |