Rechtsfall zum Samstagt

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neuester Beitrag:  24.09.12 22:02
eröffnet am: 03.12.11 14:04 von: Thyssianer Anzahl Beiträge: 36
neuester Beitrag: 24.09.12 22:02 von: Thyssianer Leser gesamt: 6994
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03.12.11 14:04 #1 Rechtsfall zum Samstagt
Eine Bitte zum Anfang - bitte nur ernstgemeinte Antworten posten.

Danke schonmal dafür.

Nun zum Thema.

Am 30.11. hat meine Frau Ihre Kündigung bekommen. Ohne Angabe von Gründen. Ihr Arbeitgeberkündigt sie zum 31.12. - angebblich fristgerecht. Nun habe ich schon mitbekommen das lt. BGB § 622 nach mehr als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate Kündigungsfrist gesetzt sind. Ansonsten habe ich gerade keinen Plan wie wir vorgehen sollen. Würde gerne auf den Anwalt verzichten da keine Rechtsschutz. Da es um eine nicht so gut bezahlte Teilzeittätigkeit geht wollte ich nicht mehr Anwaltskosten verursachen als am Ende rauskommt. Was tut man jetzt am besten ? Also meine Frau hat - zu Recht - auch keinen Bock mehr für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. Trotzdem müssen wir ja auf eine Kündigungsschutzklage gehen. Bekommt man das alleine hin oder was gilt es zu beachten um Sperrfristen vom Arbeitsamt zu vermeiden ?!

Kann da jmd. beratend zur Seite stehen ?

Gerne auch per BM

Würden uns freuen.  
03.12.11 14:10 #2 Soso, Thyssianer
Du willst also eine unentgeltliche, kostenlose Dienstleistung erhalten....

d.h. jemand soll für 0,00€/Std. für Dich arbeiten. Dabei sogar noch die Dienstleistung einer Rechtsberatung über das Internet erfüllen.

Was würdest Du sagen, wenn der Arbeitgeber Deiner Frau Dir vorschlagen würde, Deine Frau soll nach der Kündigung doch einfach für 0,00€/Std. bei ihm weiterarbeiten?

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03.12.11 14:11 #3 Einblick
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Der Kündigung schriftlich widersprechen und den Gang zum Rechtsanwalt durchleuchten lassen.  
03.12.11 14:11 #4 Klingt hart, ich weiss
aber ich will Dir damit sagen:

--- bezahle jemand ordendlich für seine Arbeit, dann wird Dir auch vernünftig geholfen
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03.12.11 14:16 #5 vor allen weiteren überlegungen muss sie die
kündigung beim arbeitsamt melden - spätestens eine woche nach der kündigung.  
03.12.11 14:16 #6 habe gehofft das jmd...
... einen ähnlichen Fall schonmal hatte und mir 1-2 Tipps geben hätte können.

Aber dank auch für deinen Kommentar Polo.  
03.12.11 14:20 #7 Beim Arbeitsamt war Sie schon.
Jetzt werden wir Ihrem Arbeitgeber zunächst melden dass die Kündigung ungültig ist da die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Dann spielen wir mit dem Gedanken über ein Gespräch das ganze aussergerichtlich zu klären. Vielleicht weiß ihr Arbeitgeber das die Kündigung aus sozialer Sicht nicht begründbar ist. Denke nur der Arbeitgeber wird nicht freiwillig mit ner Abfindung rausrücken - und da bräuchte ich ein paar Tipps.  
03.12.11 14:20 #8 #2, #4 sind halt eine typische polo_ch Antworte.
Geh schleunigst zum Arbeitsamt und lass dich dort beraten. Das solltest Du bzw. Deine Frau so oder so tun, da hier Deine Mitwirkungspflicht bei Kenntnisnahme der Kündigung gefragt ist!  
03.12.11 14:21 #9 Thyssianer
Nimm Dir 300,-€ Obergrenze. Für einen Profi. vorher den Deckel besprechen. Dann ist es einigermaßen vernünftig.

WICHTIG:
Bei Arbeitsprozessen musst Du bei Verlust nicht den Arbeitgeberanteil zahlen.
d.h. ist nicht teuer.
 
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03.12.11 14:22 #10 Warum ist sie nicht in einer Gewerkschaft?
Dann hätte sie Hilfe. Banken, Versicherungen und die deutsche Industrie haben Verbände und eine Lobby, viele Arbeitnehmer aber nicht.

Ärzte und Hoteliers werden erfolgreich durch die FDP vertreten. Vielleicht findet deine Frau ja auch noch eine geeignete Interessenvertretung?  
03.12.11 14:24 #11 zu komplex
Fachanwalt damit beauftragen!

Vorweg mit google schlau machen:

Z.B.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/FB/LS/Weth/...ruefungsschemata.pdf

http://www.ash-berlin.eu/hsl/docs/8327/...maordentlichekuendigung.pdf
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Bei Ariva gibts seit 2000 nur einen mod
03.12.11 14:24 #12 Aha, also weißt Du somit schon das die Kündig.
nicht gültig ist! Ich würde unabhängig vom Arbeitsamt der Kündigung wiedersprechen.  
03.12.11 14:25 #13 windot
Verstehst Du überhaupt was? Nein? Dann gründlich lesen.


Sich über Kündigung, tiefe Löhne beklagen.... da sollte man immer hinterfragt werden, wie man es denn selber so praktiziert !!!
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03.12.11 14:25 #14 Aber Thyssianer,
als erfolgreicher Arivaner und Börsenspekulant kannst du natürlich auch ein paar 500er aus dem Schrank nehmen und deine Frau erst mal für ein paar Wochen in eine hübsches Wellnessresort unter Palmen schicken.  
03.12.11 14:27 #15 300 € Obergrenze ?
Damit könnten wir leben - habe nur Zahlen von 500-600 € gelesen - ich weiß - hört sich auch nicht wesentlich mehr an- aber tut ( uns ) weh.

Befürchte nur das 300 € nicht reichen. Habe erstmal für Mo. nen Termin bei RA. Erstmal die Kostenseite abklopfen.  Ansonsten sollte der Fall zu unseren Gunsten entschieden werden.

Weil ne Mutter von 2 Kindern vor div. alleinstehenden - ohne Grund - zu kündigen wird auch das Gericht nicht toll finden.  
03.12.11 14:27 #16 sehr gut, windot, aber nur schriftlich und Zugan.
beweisbar = 1.Schritt (Widerspruch)

Dann läuft er zu seinem Anwalt, und es kommt eine frist- und formgerechte
neue Kündigung.
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Bei Ariva gibts seit 2000 nur einen mod
03.12.11 14:28 #17 Übrigens spielt, soweit ich mich Erinnern kann,
die Höhe einer eventuellen Abfindung bei den Verfahrensgebühren keine Rolle.

Hat die Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, hat er der Kündigung wiedersprochen? Mit welcher Begründung?  
03.12.11 14:30 #18 Wie gesagt
begrenztes risiko, weil Du nur halbe Gebühren bezahlst.

Geh zum Anwalt. Hier hat niemand von denen richtig Anung. Labern aber alle.
Rechtsberatung übers Internet ist unseriös.


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03.12.11 14:30 #19 Hohn, Spott und Idiotie sind erforderlich, klar
und wenn man den Kameraden selbst mal vor´s Bein pisst, geht das Geheule los.
Thyssianer, schmeiss das Pack raus.

Arbeitsamt, Widerspruch und Durchblicken lassen, dass Du einen Anwalt mit Deinen Interessen beauftragen wirst. Dann ist der AG am Ball. Schau mal, was er schreibt und halt uns auf dem Laufenden.  
03.12.11 14:31 #20 @ Nurmalso
Sieh dir die ThyssenKrupp-Aktie an ... dann weißte das da nix für nen Wellnessurlaub drin ist ;-(

Habe ja die letzten Abende auch schon gelesen & gegooglet wie ein Weltmeister. Klingt auch alles logisch - man muss nur eine ganz bestimmte Reihenfolge einhalten und dieses und jenes berücksichtigen.

Aufhebungsvertrag ist scheiße für den Arbeitslosengeldanspruch. Gibts auch Nebenwirkungen bei ner Abfindung ?  
03.12.11 14:32 #21 Und vernünftige
Dienstleistungen für 0,00 erhalten, ist ebenfalls unseriös.

Jeder der arbeitet, soll Geld dafür erhalten. Basta.
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03.12.11 14:33 #22 Wie wurde die Kündigung denn
mitgeteilt? Mit der Post? Persönlich unter Zeugen? Wurde der Erhalt bestätigt? Welche Kündigungsfristen sind vertraglich geregelt?

Das hält einen Arbeitsgeber aber nicht unbedingt davon ab, trotzdem zu kündigen - ggf. muss er noch ein paar weitere Monate ihr das Gehalt bezahlen.  
03.12.11 14:33 #23 wieviel zahlst du an ariva, dass deine postings
hier erscheinen?

(@#21)  
03.12.11 14:34 #24 Abfindung - voll versteuert.
03.12.11 14:36 #25 Abfindung - ohne Anwalt - da kann man der H.
nach leicht über den Tisch gezogen werden. Wenn Aussicht auf eine Abfindung besteht dann m.M. nach nur mit Anwalt!  
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