Quelle: http://druck.verdi.de/druckindustrie/schlott/
So sieht wohl keine Firma aus die Zerschlagen werden soll!!!
Einigung erreicht, falls die Gruppe weitergeführt wird – Beim Insolvenzgeld werden Tarifleistungen berücksichtigt (10.03.2011)
Insolvenzgeldzahlung geregelt
Seit Ende 2009 haben die Beschäftigten auf Teile der Jahresleistung (Weihnachtsgeld) und des Urlaubsgeldes verzichtet. Für die Monate Januar bis März werden 3/12 davon bei der (Nach-)Berechnung des Insolvenzgeldes berücksichtigt und ausbezahlt. Dies gilt auch für die zwei Prozent Tariferhöhung und führ den monatsweise vereinbarten Verzicht.
Regelung für den Fall, dass die Betriebe ab 1.4.2011 weitergeführt werden
Für den Fall, dass zum 1.4.2011 noch keine Verträge mit Investoren und Käufern für die Betriebe der schlott gruppe geschlossen sind und der Insolvenzverwalter beschließt, Betriebe der schlott gruppe weiterzuführen, hat sich am 9. März 2011 die Verhandlungskommission (Berater des Insolvenzverwalters und ver.di) auf Eckpunkte für die Zeit danach vorläufig geeinigt. Dem müssen noch die Tarifkommission und der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmen. Außerdem wird es eine Mitgliederbefragung in den betroffenen Betrieben geben.
Um eine Weiterführung wirtschaftlich zu ermöglichen, und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten, sind folgende Eckpunkte vereinbart worden:
* Für den Zeitraum, in dem der Insolvenzverwalter Betriebe der schlott gruppe ab 1.4.2011 weiterführt, bis zum Kauf durch einen Investor, werden die Regelungen des Konzerntarifvertrages vom Oktober 2010 und der Tarifeinigung vom Juli 2010 unter dem Insolvenzrecht fortgesetzt. * Das zusätzliche Urlaubsgeld sowie die tarifliche Jahresleistung entfallen für diesen Zeitraum komplett.
Weitere Forderungen für diesen Zeitraum wurden zwar thematisiert aber nicht weiterverfolgt.
Diese Vereinbarungen sollen für alle schlott-Betriebe gelten. ver.di würde nur zustimmen, wenn allen Beschäftigten, denen insolvenzbedingt gekündigt wird, der Anteil ihres Verzichtes nachgezahlt wird.
Tarifkommission / Mitgliedervotum
Die Tarifkommission wird bis Freitag, 11.3. über die Annahme dieses Ergebnisses beraten und beschließen. Ab 11.3. (Freitag-Nachtschicht) bis Dienstag, 15.3. sollen in den Betrieben Mitgliederbefragungen durchgeführt werden. Ausführliche Informationen im Tarifinfo |