Was jetzt nach Einmarsch in die Ukraine 2022

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eröffnet am: 07.03.22 23:59 von: neu-bert Anzahl Beiträge: 203
neuester Beitrag: 24.03.25 17:12 von: Horst07 Leser gesamt: 101125
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07.07.22 15:20 #126 Wie geht es weiter
Jetzt ist die Frage wann die Meldung kommt und die Änderung der Anleihebedingungen. Der Kurs der 24 Anleihe preist wohl schon den Zins Abzug ein. Obwohl bei Kursen von jetzt 15 % es schon ca 15 % Zinsen sind bei dem reduzierten Satz von 2,5 % in Zukunft.  
07.07.22 15:20 #127 Kontakt mit der IR
Hat sonst jemand von Euch Kontakt mit der IR wie es weitergeht??  
18.07.22 09:07 #128 14 Tage völlig Funkstille;
da ist was im Busch.  Und keiner da, auf demselben zu hau'n.

Wenn irgendwas nach dem Sinn der Verwaltung ist, wird es doch sofort, richtig sofort, vermeldet.
 
18.07.22 15:49 #129 Neu-Bert
Es kam doch noch eine Klage rein, heißt die Änderung kann noch nicht umgesetzt werden.
Wird wohl zur Stundung kommen, bis es geklärt ist.  
18.07.22 16:59 #130 Zur Stundung ist der gVertreter nicht
bevollmächtigt! Und auch sonst keiner.

Es greift, wenn nicht am 1.8.2022 gezahlt wird, die 30 Tage Nachfrist. Die Anleihe ist aber schon am 1.8.2022 notleidend, wenn nicht die vollen 7,5 % gezahlt werden.

Wenn nicht bis zum 1.9.2022 die vollen Zinsen gezahlt werden, wäre Ekosem zahlungsunfähig.

So steht's in den Anleihebedingungen.

 
20.07.22 17:19 #131 Neu-Bert
Anscheinend schon!! Siehe heutige Mitteilung  
20.07.22 19:59 #132 Harry86 Du brauchts nicht
in den Betreff immer meinen Nutzernamen schreiben. Ich habe auf dieses Forum ein Lesezeichen gesetzt.
Es ist doch so, daß im Betreff das stehen sollte, um was es geht.

Also hier wäre "Anscheinend schon!! Siehe heutige Mitteilung" richtiger. Wenn das das ist, was Du sagen willst. Denn in diesem Forum gibt es keinen Widerstreit zwischen Dir und mir.

Also laß das, es ist unhöflich.
 
20.07.22 20:10 #133 Am 11.5.2022 schrieb ich
(Es gibt)"Also 2,5 % und das auch nur, wenn sie zahlen können (oder wohl eher wollen)"

Die angebliche Stundung der gesamten zu zahlenden Zinsen, also auch die der 2,5 % bedeutet, daß in Walldorf kein Geld auf dem Konto ist und wir hingehalten werden.

Es gilt das, was ich oben geschrieben haben.
Zahlung 1.8. oder 20 Tage Verlängerung. Keine Zahlung bis 1.9.2022 bedeutet Zahlungsunfähigkeit.

Natürlich nur, wenn nicht bis dahin eine Freigabe erfolgt.
Es bleibt spannend.
Außer das Warten auf die 2,5 %. Das hat ein Ende. Denn warten brauchen wir nicht mehr. Wir bekommen nichts.  
20.07.22 20:55 #134 Der gVertreter fordert nicht ein?
Da finde ich weder im Gesetz noch in den Anleihebedingungen was.  Das backen sich welche was sie so brauchen können. Der gVertreter muß von den Anleihegläubigern beauftragt und bevollmächtigt sein, das wirksam. Ist hier nicht der Fall. Er kann nicht einfordern ob ernsthaft oder nicht. Ab 1.9.2022 hat jeder sein eigenes Kündigungsrecht.

.................................................................­..........Aus den Bedingungen .........................

8. Kündigungsrechte

a) Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger nicht vorzeitig ordentlich kündbar. Jeder Inhaber von Teilschuldverschreibungen ist berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen durch fristlose Kündigung fällig zu stellen und sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn

(aa) die Emittentin Forderungen aus dieser Anleihe innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag nicht zahlt,

Weiter unten steht da noch, daß es 10 % sein müssen. Die Summer der jeweils gekündigten Anleiheanteile.
 
20.07.22 23:26 #135 Frist zur Stundung Aug2022 ist nicht eingeha.
worden meiner Meinung nach. Denn in der zweiten Gläubiger Versammlung haben wir zugestimmt, dass "…

Die Emittentin ist berechtigt, die Zinszahlungen durch einseitige Erklärung einmal oder mehrmals ganz oder teilweise um jeweils ein Jahr zu stunden, d.h. die Fälligkeit auf den jeweils nachfolgenden Zinszahltag zu verschieben („Zinsstundung“). Die Zinsstundung ist spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Zinszahltag gem. Ziffer 10 der Anleihebedingungen bekanntzumachen („Stundungserklärung“).…"

Zahlung zum 1. Aug22, Stundung mit gVertreter- Zustimmung einen Monat vorher. Also zum 1. Juli, spätestens dann hätte  die Stundung bekannt gemacht werden müssen. Habt ihr etwas derartiges bekommen ? Die Information zur Stundung Kam  erst heute am 20.Juli. Also ungültig ? !

Offenbar ist mit dem (erwarteten und erhofften) Geldfluss aus Russland mächtig was schief gelaufen .Meines Erachtens ist die Stundung aufgrund der nicht korrekten Frist  ungültig . Und damit EKOSEM pleite, weil sie nicht zahlen können und nun alle ihre Kündigungen einreichen  ?? Verdammt.

 
21.07.22 08:37 #136 Hinweis (Sakrasmus)
Beim Vekauf der Anleihen jetzt oder bis zum 31.7.2022 bedeutet, daß noch die alten Zinsen (7,5%) vom Käufer mitzubezahlen sind.
Bei der 2022 Anleihe gilt es natürlich ähnlich.

Schwacher Trost.  
21.07.22 22:46 #137 Heute minus 20% bzw minus 35%
da hilft ein schwacher Trost wenig … wie kann das mit der Frist nur passieren ?  
24.07.22 19:22 #138 Stückzinsen
Hallo Neu-bert,

auf welcher rechtlichen Grundlage basiert bitte Deine Aussage, dass bis 1.8. noch die "alten" Stückzinsen vom Käufer bezahlt werden müssen?
Mein Verkauf vom Freitag würde flat gehandelt mit dem Hinweis, die Stückzinsen wären im Kurs enthalten (CoDi).
Danke für Deine Antwort.  
25.07.22 09:48 #139 Ich hatte kurz vor der
Anleihegläubigerversammlung nach 5 Anteile gekauft, damit ich zur 8,5 % Anleihe gehen konnte. Da mußte ich den aufgelaufenen Zins zahlen . Ein Monat nach der Anleihegläubigerversammlung habe ich diese Anteile wieder verkauft und den bis dahin aufgelaufen Zins erhalten.

Ich dachte, das läuft weiter so.

Die Gesellschaft schein mir in der Hand von Dunklen Mächten zu sein. Der Vorstand weiß selbst nicht, was noch kommt.  
02.08.22 08:51 #140 Wolfgang Bläsi nicht mehr Finanzchef

CFO Wechsel

Was haltet ihr davon bzw hat jemand Hintergrundinformationen, wie freiwillig war das und haltet ihr es für ein gutes Zeichen ?

Vgl

 
03.08.22 09:42 #141 Wenn er jeden Euro bei
der Russischen Landwirtschaftsbank begründet beantragen muß. Keine erquickenden Arbeitsbedingungen.  
12.08.22 10:38 #142 Entwicklung
Das nenne ich mal eine Wahnsinns Entwicklung und ich habe Ende Juli alles verkauft. Mal sehen wie es weitergeht  
16.08.22 08:16 #143 Was ist der Stand mit dem Eilverfahren ?
Das Eilverfahren soll die beschlossenen Punkte der Versammlungen rechtsgültig und anwendbar machen. So wie ich das verstanden hab, ist ohne das abgeschlossene und vor allem (!) gewonnene Verfahren der Stand so, als hätte es niemals eine Gläubiger Versammlung zu den Anleihen gegeben. Habt ihr nähere Infos ? Die Zeit wird langsam in Bezug für September knapp…  
05.09.22 17:10 #144 #horst07
Die heutige Mitteilung sollte dir eine Antwort gebracht haben.  
09.09.22 20:04 #145 Aber wie passt das Eilverfahren mit der Sept.
der Anleihe zusammen… da komm ich nicht ganz mit.

Uns stünde jetzt meines Erachtens  ein Kündigungsrecht zu, doch auf der EKOSEM Webseite lese ich

"Mit Datum vom 30. August 2022 wurde ein Freigabeantrag beim OLG Karlsruhe gestellt; bis Ende November 2022 wird ein finaler Freigabebeschluss des Gerichts erwartet, der den Vollzug der gefassten Beschlüsse ermöglicht."  
30.09.22 10:58 #146 Die Kurse beider Anleihen haben sich angeglic.
Bei der zu 8,5 % Zinsen ist zur Zeit ja noch der Zinsanteil bei einem Kauf mit zu zahlen.  
30.09.22 10:59 #147 Nach einer mir anonym zugespielten
Nachricht, haben in der Freistellungssache die Parteien die Boxhandschuhe nun mit Hufeisen ausgepolstert (Wenn nicht schon von Anfang an).

Es fallen dort wohl die Worte: Erpressung, Nötigung (da ist wohl ein Unterschied), Täuschung. Es sollen sogar Argumente für und wider einer Insolvenz ausgetauscht worden sein. Alles ein Gerücht, weil nicht nachgeprüft. Aber irgendwie fischen wir hier alle im Trüben.
 
07.10.22 14:22 #148 Freistellungssache
Was meinst du damit ?? Reden wir von der Klage ??  
28.10.22 09:14 #149 Es nähert sich der 1. November
Da müsste eigentlich - der Serie folgend - die Stundung der Zinsen für die 8,5 %er Anleihe kommen. Wenn nicht auch hier die Frist bewußt versäumt wird.

Bin gespannt auf den Kurs der Anleihen  
01.11.22 13:20 #150 Rückzahlung

Ich habe mit Datum 25.10.2022 von meiner Depotbank die Mitteilung erhalten, dass das Wertpapier wegen Gesamtfälligkeit am 07.12.2022 zu einem Kurs von 100% zurückgezahlt wird.

 
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