Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne

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eröffnet am: 09.01.09 19:17 von: IStefanI Anzahl Beiträge: 35
neuester Beitrag: 11.01.09 11:42 von: Micado Leser gesamt: 4320
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09.01.09 19:17 #1 Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne
Hallo,

nach unterschiedlichen Antworten zur neuen Abgeltungssteuer habe ich nun ein konkretes Beispiel zur Frage.

Werden Spekulationsgewinne, die durch einen Aktienkauf und Aktienverkauf nach dem 31.12.2008, mit dem Sparerpauschalbetrag (801 Euro) verrechnet oder nicht. Leider gibt es dazu verschiedene Auskünfte.
Hat jemand schon praktische Erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank  
09.01.09 19:59 #2 Deine Frage ist bereits die Antwort,
genauso ist es.  
09.01.09 20:02 #3 korrekt
10.01.09 10:56 #4 @Stefani
#2 und 3 bringt dich nicht viel weiter, denn dort wurde nur deiner Frage ("verrechnet oder nicht") zugestimmt (?)!

Für Aktienverkäufe in 2009, die nur mit Käufen aus 2009 zusammenhängen und zu Gewinnen führen, musst du generell AbgSt zahlen. Der Sparerpauschbetrag kommt da nicht zum Zuge; er gilt nur für Einnahmen (Zinsen, Dividende u.ä.).
Sollte es sich um Käufe aus 2008 (und Verkäufe in 09) handeln, so gilt noch die 1-Jahres-Regel und das Halbeinkünfteverfahren. Und nur für diese Gewinn gilt noch eine Freigrenze von 600 €.  
10.01.09 11:02 #5 ja wird verrechnet...weiß ich aus eigener Erfahru.
10.01.09 11:04 #6 doch wird verrechnet Radelfan
auch Aktiengewinne die nur aus 2009 Zustande kamen.  
10.01.09 11:37 #7 @max
Womit wird was verrechnet?

"Aktiengewinne nur aus 2009" können doch nicht mit Verlusten aus 2008 verrechnet werden. Dazu ist die Bank doch garnicht befugt (vgl. EinkStGes). Wenn dem tatsächlich so ist, begibt sich deine Bank aber auf dünnes Eis!  
10.01.09 12:03 #8 Weiterhin unklar .... wie Steuersysteme im allg.
Moin!

Eine Verrechnung aus Investitionen aus vergangenen Jahren mit neuen hatte ich nicht gemeint. Im Moment liegen auch dort die Meinungen weit auseinander.
In meinem Beispiel geht es ausschließlich um Käufe und Verkäufe nach dem Stichtag 31.12.2008 und eventuelle Freibeträge. Hier hatte ich den 801 Euro Freibetrag im Sinn. Dadurch könnte man zumindest jährlich ein wenig von seinen Investment abgeben, so meine Idee.
Ist dies also nicht möglich?
Sollte es dennoch gehen, wird der Betrag direkt von der Bank mit dem eingereichten Freibetrag verrechnet oder muss ich dies durch eine Steuererklärung erst zurückholen.

Danke für eure Antworten.  
10.01.09 12:12 #9 @Stefani II
Nochmal: Bei Kauf und Verkauf in 2009 gilt die AbgSt, d.h. bei Gewinn ist AbgSt fällig! Pauschbetrag gibt es dafür nicht. Wenn du noch Verluste aus Vorjahren hast, musst du dies in der StErkl. 09 geltend machen!

Pauschbetrag (801) gilt nur für Erträge und wird - wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt - auch berücksichtigt.  
10.01.09 13:00 #10 8.
Das ist doch mal ein Antwort!
Danke Radelfan.  
10.01.09 15:05 #11 na Radlfan bist Steuerberater?
Auskünfte dürfen nur diese oder das Finanzamt geben. Rest ist dazu nicht befugt.  
10.01.09 15:09 #12 # 11, ne, aber über die Gesetzestexte in juris
kann sich doch wohl jeder halbwegs gebildete Anleger informieren, oder?  
10.01.09 15:10 #13 die neue Angeltungssteuer ist doch das neue
Beschäftigungsprogram zur Wirtschaftskrise. Vollbeschägtigung für alle die damit zu tun haben. Steruerberater, Finazbeamte, Berater,......  
10.01.09 16:36 #14 Radlfan, ja aber keine Beratung abgeben
Steuerberatung obliegt den genannten Instanzen sonst niemand.  
10.01.09 16:46 #15 Korinthenkackerei
Eine Beratung sieht anders aus.  
10.01.09 17:08 #16 Beratung
Sehe ich auch so wie # 15. Hier wird nur der Gesetzestext erklärt, wie es auch in Wikipedia geschieht. Eine Beratung bezieht sich immer auf die individuellen Einkünfte. Die wird hier ja wohl eh keiner offenlegen. Hier ist alles hypothetisch, "angenommen ich verkaufe für...". Ansonsten wäre auch alles im Fernsehen und in den übrigen Medien unerlaubte Beratung.  
10.01.09 17:17 #17 @minespec
Sollte es hier nicht mehr erlaubt sein, aus den öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. juris, Artikel aus Zeitungen und anderen frei zugänglichen Artikeln - es gibt die zuhauf!) seine Informationen zu beziehen und hier einem User, der eine allgemeine Frage stellt, damit zu helfen? Eine steuerliche Beratung sieht doch wohl etwas anders aus!  
10.01.09 17:25 #18 Wer braucht schon einen Steuerberater;geh zu A.
Haben wir heute den 1. April?

Es gibt doch keine "geschäftsmäßige Hilfeleistung" nach § 3 StBerG!

Mit was man sich so alles an einem Sonnabend Nachmittag beschäftigt. :o)  
10.01.09 17:39 #19 @ IStefanI
Ich denke in dem Link ist kurz und knapp alles erklärt. Sonstige interessante Dinge, wie man um die Abgeltungssteuer herum kommt (muss man erst am Jahresende selber abführen) steht da auch drin.


https://www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308



Abgeltungssteuer
Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?

Nein. Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,- EUR, für Verheiratete in Höhe von 1.602 EUR reduziert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, Nordnet Bank AB stellt Ihnen generell keine Depotgebühren in Rechnung.

Gruß von Flocke  
10.01.09 17:51 #20 #19
Link funzt nicht.  
10.01.09 17:53 #21 mhh
einfach des https mit kopiern,-)
 
10.01.09 17:55 #22 versuch mal den....
https://www.nordnetbank.de/mux/web/nordnet/index.html


....wenn Du den Linkgeöffnet hast... oben in der Leiste "Depot" anklicken und dann auf "Abgeltungssteuer" klicken. Sollte dann funktionieren!  
10.01.09 18:04 #24 ?????? mmh komisch
will irgendwie nicht funktionieren ( sonst klappt es auch). Macht es einfach wie Blackbirdi es bereits sagte, dann funktioniert es zu mindestens 100%    :-)  
10.01.09 18:04 #25 Ja, ist klar.
Aber wie blackbirdie sagt, https mitkopieren. Das liegt wohl an dem 's' vom https, deshalb erscheint das nicht in blau.  
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