ARIVA zensiert grundgesetzfeindlich

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neuester Beitrag:  25.04.21 13:27
eröffnet am: 25.03.21 17:10 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 71
neuester Beitrag: 25.04.21 13:27 von: Julianewhzha Leser gesamt: 12663
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25.03.21 17:10 #1 ARIVA zensiert grundgesetzfeindlich

Aus Art. 5 GG:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt."


Tatsächlich haben mir die Zensoren doch eine Verlinkung zur BZ Berlin (Springer-Blatt) gelöscht mit der verlogenen Begründung "Regelverstoß - unerwünschter Inhalt". Als besondere Dreistigkeit haben sie dann noch einen Link auf die Forumregeln angefügt, gegen die ich natürlich nicht verstoßen habe. In dem gelöschten Beitrag wurde über ein "Hausverbot für Merkel und andere Politiker" in einem Berliner Restaurant berichtet.

Mal ne Frage an ARIVA: Benutzt ihr das Grundgesetz auch als Klopapier oder ist es euch einfach nur scheißegal? 


 
25.03.21 17:15 #2 kürzlich auch

bei mir:

Hier ein Zitat aus einer Quelle, welche für jeden zugänglich ist.
(mein Beitrag wurde willkürlich wg. Diffamierung gelöscht:
https://www.ariva.de/forum/...-derzeit-lese-570679?page=21#jumppos542 )

https://www.ariva.de/forum/...rator-auszug-zu-friedman-affaere-574508



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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
25.03.21 17:27 #3 #2 Die Typen, die so agieren,
handeln nicht wie gesetzestreue Unternehmer, sondern wie politische Aktivisten.  
25.03.21 17:45 #4 Gesetzestreue Unternehmer , da fällt mir spontan.
Contradictio  in adiecto ein,
schreibe ich aber nicht, weil es zu pauschal verunglimpfend wäre...  
25.03.21 18:04 #5 #1 Immer das gleiche...
;-)

Mich stört das nicht...
Mir ist das egal...

 
25.03.21 18:07 #6 ...
Der Artikel 5 gilt nur für den Staat. Der Rest darf zensieren was er möchte.  
25.03.21 18:45 #7 Quelle
Hier ein Zitat aus einer Quelle, welche für jeden zugänglich ist.  
25.03.21 19:25 #8 Lüth-Urteil des BVerfG, mittelbare Drittwirkung
25.03.21 19:27 #9 !
"Willkür, der gezielte Ausschluss unliebsamer Meinungen, widersprüchliches Verhalten und unverhältnismäßige Maßnahmen können nicht erlaubt sein.
Die Löschung von Beiträgen, Sperrung oder Blockade der Nutzer müssen daher durch
einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein, um zulässig zu sein."

https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/...elle-hausrecht-23464/
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
25.03.21 19:35 #10 Ariva hat das Hausrecht. Es kann den User au.
rauswerfen, wenn es will.  
25.03.21 19:40 #11 darf sie es nicht
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
25.03.21 19:42 #12 doch
kannst es ja probieren  
25.03.21 19:46 #13 ...
Welche Rechte können Portalbetreiber aus dem Hausrecht haben?
Recht zur Löschung einzelner Beiträge
Das „virtuelle Hausrecht“ erlaubt grds. – unabhängig davon, auf welcher Grundlage es ausgeübt wird – auch die Löschung von Posts (vgl. etwa LG München, Urt. v. 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05).

Recht zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses
Die gespeicherten Nutzerprofile, -konten oder -accounts sind Teile eines Dauerschuldverhältnisses, das auch aus wichtigen Gründen nach § 314 BGB ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich gekündigt werden kann. Hier muss man dann immer schauen, ob auch im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt (s.u.).

Recht zur Erteilung von virtuellen Hausverboten
Weiter als das Recht zur Kündigung ist dann sogar das klassische Hausrecht, ein Hausverbot zu erteilen. Danach dürfen die Nutzer sich auch in Zukunft nicht mehr auf die Webseite begeben und da an der Diskussion teilnehmen. Das gilt vor allem in Online-Shops, wo der Kunde dann bei dem Händler nicht mehr kaufen darf. Das kann man durch die Sperrung von IP-Adressen durchsetzen. (OLG Hamm, Urteil v. 23.10.2007, Az. 4 U 99/07).
...

https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/...elle-hausrecht-23464/  
25.03.21 19:47 #14 ...siehe Wuterzeuger ff.
25.03.21 19:48 #15 ohne festen und
triftigen Grund dürfen sie's nicht, basta
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
25.03.21 19:50 #16 Irrtum; sie dürfen
25.03.21 19:53 #17 #2: Wundersame Wandlung!
Aus "witzig" wurde "interessant"!

Naja, wenn es den Poster denn befriedigt....
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Dies ist meine eigene Meinung, daher keine Quellenangabe möglich!.
25.03.21 19:57 #18 Sie dürfen nicht....
wieso dürfen Sie?  
25.03.21 20:14 #19 19:53
das wurmt dich, und so gewaltig, dass du das ausheulen musstest
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
25.03.21 20:54 #20 auch eine Marktfrau
hat ein (subjektives) Rechtsverständnis, kiiwii.
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
25.03.21 21:04 #21 19:46
"Hier muss man dann immer schauen, ob auch im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt"


Sagte ich doch, so ohne düfen sie es nicht - finito :)

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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)
25.03.21 21:08 #22 Die Marktfrau geschäften, mit wem sie will.
Sie muß aber nicht.  
25.03.21 21:12 #23 Es ist sinnlos, hier mit
Einigen diskutieren zu wollen.
Sie lesen noch nicht einmal Ps mit klaren Sachargumenten und Quellenangaben,
sondern suchen sich - emotional geladen - das für sie Passende raus.
In der Juristerei gibt es selten "entweder oder",  sondern meistens
"es kommt darauf an".
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
25.03.21 21:19 #24 Du solltest erstmal deine eigenen Quellen sorg-
fältig studieren.  
Gibt es zwischen Dir und Ariva einen Nutzungsvertrag ?  Gibt es AGBs ?  Zahlst du für die Nutzung ?  
Oder nutzt Du kostenlos eine von Ariva angebotene Platform ?
Das wäre schon mal das erste, was zu prüfen wäre.

Und à propos Meinungsfreiheit ein Hinweis:   Auch Zeitungen sind nicht verpflichtet, Leserbriefe zu veröffentlichen. Sie können es, müssen es aber nicht.  
25.03.21 21:22 #25 Und nochwas: Wenn Ariva morgen das Board s.
würde, wäre das weder eine Verletzung deiner Meinungsfreiheit noch Zensur, auch wenn Du dann bei Ariva nicht mehr schreiben könntest.  
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