Denn wenn ich die Ausgaben/Leistungen nicht reduzieren will/kann, muss ich zwangsweise die Einnahmen erhöhen!
Gehalt/Lohn ist ein Ertrag... Kapitalerträge sind auch Erträge, auf die aber kein Rentenbeitrag erhoben wird!
Bis 2009 wurden die Kapitalerträge nach dem Einkommensteuerrecht genauso versteuert wie alle anderen Einkünfte. Alle Einkunftsarten wurden zusammengefasst und dann nach dem Einkommensteuertarif versteuert. So wurden Kapitalerträge bis zu Steuerhöchstsatz (heute 42 oder 45 )versteuert. Ab 2009 wurde für die Einkunftsart Kapitalerträge eine gesonderte Regelung getroffen. Die Abgeltungssteuer – die jetzt nur noch 25 beträgt. Diese Veränderung stellt eine Steuersenkung von Milliarden € an die Kapitalinhaber dar.
Um die Probleme der Rentenversicherung sozialverträglich zu lösen, schlage ich die Einführung eines Rentenbeitrages als Solidarleistung auf alle Kapitalerträge vor. Um die kleinen Sparer weiterhin zu schützen, sollen die Freibeträge weiter gelten.
Mit dieser Massnahme könnte dann das Renteneintrittsalter bei 67 Jahre blleiben.
Es wird nach meiner Überzeugung höchste Zeit, das die Erträge, die allein aus Kapital generiert werden, auch in die soziale Verantwortung mit eingebunden werden.Viele Länder der EU, die die soziale Ausgestaltung ihrer Staaten über Steuern finanzieren, haben diese gravierenden Probleme in den Sozialsystemen nicht.
;-) ----------- Woodstore Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt. |