OLG München: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht!

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neuester Beitrag:  07.09.18 18:45
eröffnet am: 07.09.18 09:29 von: 007_Bond Anzahl Beiträge: 43
neuester Beitrag: 07.09.18 18:45 von: The_Hope Leser gesamt: 9351
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07.09.18 13:34 #26 Einzelfall natürlich
#23 Unsinn  
07.09.18 13:40 #27 @the_hope
siehe #22

Habe es extra fett markiert und sogar noch unterstrichen!
 
07.09.18 13:44 #28 jaa Ordnungsmittel
Aber nicht generell, ist am konkreten Urteil gebunden.

Also das Urteil OLG München vom ..August.. 2018

Wird facebook 30 Tage Frist gegeben dem Urteil zu folgen sonst .....  zahlen

 
07.09.18 13:44 #29 @lucky
Beleidigungen gelten hier nur bedingt, insbesondere dann, wenn Beleidigungen wechselseitig begangen werden, hebt sich das i. d. R. wieder auf (vgl. § 199 StGB / "Wechselseitig begangene Beleidigungen").
 
07.09.18 14:03 #30 Klartext
So wie ich es verstehe (ohne Gewähr)

Beim nächsten ähnlich gelagerten Fall landet es zunächst wieder vorm Landgericht.

Die Anwälte werden sich auf vergangene Urteile beziehen.

Der Eine auf z.B OLG München und der andere OLG Karlsruhe oder Hamm , usw.

Ist der Fall unklar und/oder geht in Revision, dann geht zum zuständigen OLG

Und dann wird wieder Einzelfall behandelt.

Genau das wird ja von den Juristen bemängelt. (#22)

Nur, wie will man das ändern?

Problem ist halt das Abgrenzen von Meinungsfreiheit und  Hetze, Beleidigung usw.

denn

https://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung  
07.09.18 14:18 #31 nochmal #22 konkret
"Zwar verstoße das Netzwerk mitunter gegen gerichtliche Entscheidungen, dies habe dann aber Ordnungsmittelverfahren zur Folge"

Was hat facebook bezaht?

Dann nenn doch mal eine Zahl!

 
07.09.18 14:29 #32 Also ich sehe mich durch
das Urteil des OLG München vollständig bestätigt. Die gleiche Meinung hatte ich hier früher schon häufiger vertreten. Es sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, dass man (auch als Unternehmen) nicht gegen Grundrechte verstoßen darf. Hierauf basieren natürlich auch noch ganz andere Dinge, wie z. B. Diskriminierung, Ungleichbehandlung ( z. B. wenn Frauen in einem Betrieb bei gleicher Position weniger Geld erhalten als Männer), etc. ...

Das trifft auch beim Artikel 10 GG zu: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Wenn dem nich so wäre, könnte ja die Post oder der Nachbar von Gegenüber einfach mal so die Briefe öffnen und diese lesen? Nein, das ist verboten!

Oder ein anderes Beispiel, der Artikel 13 GG: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Könnte ja sonst jeder in Deinen Garten (sofern Du einen haben solltest) kommen und dort seinen Grill aufbauen und nach Belieben Partys feiern! ;-)

Du siehst, es macht durchaus Sinn und ist auch richtig und wünschenswert, dass die im GG definierten Grundrechte für die ganze Gesellschaft gelten - also auch untereinander beim Miteinander!

 
07.09.18 14:30 #33 zu #31: Frag den Anwalt, frag Facebook
Woher soll ich bitteschön wissen, was sie bezahlt haben??  
07.09.18 14:37 #34 sorry Bond
Du schreibst in #20

"nicht entspannt zurücklehnen. Das kann am Ende dann doch sehr teuer werden, so etwas zu ignorieren. "

Also steht da kein Betrag im Raum?

 
07.09.18 14:40 #35 Du weißt, was ein Konjunktiv ist?
Ja? Dann lies den Satz noch einmal.  
07.09.18 14:46 #36 Es können ein paar hunderttausend Euro sein,
aber es ist auch möglich, dass dem Geschäftsführer dann eine Ordnungshaft droht. Das obliegt dem jeweiligen Gericht. Wahrscheinlich  wird beim ersten Verstoß nicht unbedingt das höchste ausgeurteilte Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft, ausgesprochen werden - man weiß es eben nicht.  
07.09.18 14:47 #37 Das Gericht hier OLG
macht kein -kann - hätte- könnte-

was ich in #28 angeführt hatte.  
Nur auf das konkrete  Urteil bezogen, muss FB handeln.
Beim nächsten Mal könnte es anderes aussehen .  
07.09.18 15:24 #38 Du sprachst davon, was wäre, wenn FB gegen .
Einstweilige Verfügung verstoßen würde.

Eine einstweilige Verfügung ist ein (Vorab)Urteil. Solange diese (die einstweilige Verfügung) besteht, ist sie mit einem Urteil vergleichbar.  
07.09.18 15:44 #39 Im PDF-Dokument steht (siehe Seite 2):
"Der  Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000
€, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder einer Ordnungshaft von bis zu
sechs Monaten untersagt, ..."

So viel also zum angezweifelten Konjunktiv ... "von bis zu .."

An dieser Stelle noch einmal der Link:

https://www.heise.de/downloads/18/2/4/9/6/2/1/7/18_W_1294_18.pdf  
07.09.18 17:38 #40 Drittwirkung von Grundrechten
Hier steht das Wesentliche dazu:

https://www.juraforum.de/lexikon/grundrechte-drittwirkung-der
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Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit !
07.09.18 18:10 #41 #39 joo

nix anderes hab ich in #28 geschrieben

Androhung
von Zwangsgeld, aber in Bezug nur zu diesem Urteil.

Problem, wie wird der nächste Fall gewertet?

Nach OLG München oder Karlsruhe?

Das ist die Misere. So einfach in das Ganze nicht.

Die Sorgfaltspflicht des Betreibers bleibt unberührt, soll heißen, der m u s s  evtl. eingreifen.

 
07.09.18 18:37 #42 Wichtigster Satz im verlinkten Beitrag von mod
"Somit ist im Sinne der mittelbaren Drittwirkung das Grundgesetz als eine Wertordnung anzusehen." Genau so ist es!  
07.09.18 18:45 #43 #42 und?
steht genau so in meine  #7

OLG Karlsruhe.

Mittelbar nicht unmittelbar. Bitte nochmal #7 lesen.

 
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